Fachkraft für Arbeitssicherheit: Pflicht, Aufgaben und Einsatzzeiten
Jeder Arbeitgeber muss sich sicherheitstechnisch betreuen lassen. Wann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nötig ist, was sie macht, intern oder extern – und wie sich die Einsatzzeiten berechnen.
Zuletzt aktualisiert am 8 Minuten LesezeitAMS Go Redaktion
Das Wichtigste in Kürze
- Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) müssen Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen – schon ab dem ersten Beschäftigten.
- Wie die Betreuung aussieht und wie viel Zeit sie umfasst, regelt die DGUV Vorschrift 2 des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
- Bei mehr als 10 Beschäftigten beträgt die Grundbetreuung je nach Betreuungsgruppe 0,5, 1,5 oder 2,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr – für Fachkraft und Betriebsarzt zusammen.
- Die Fachkraft kann im Betrieb angestellt sein oder extern über einen überbetrieblichen Dienst betreuen.
Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit – kurz Sifa – berät den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Sie hilft, Gefährdungen zu erkennen, Schutzmaßnahmen auszuwählen und die Organisation der Arbeitssicherheit im Betrieb aufzubauen.
Ihre Aufgaben beschreibt § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Dazu gehören unter anderem:
- den Arbeitgeber und die Führungskräfte beraten, etwa bei der Planung von Arbeitsplätzen und der Beschaffung von Arbeitsmitteln
- bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen
- Arbeitsstätten regelmäßig begehen und Mängel melden
- Ursachen von Arbeitsunfällen untersuchen und Maßnahmen vorschlagen
- darauf hinwirken, dass sich alle Beschäftigten sicherheitsgerecht verhalten
Ab wann braucht ein Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Pflicht zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung gilt grundsätzlich für jeden Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße (§§ 2 und 5 ASiG). Wie die Betreuung konkret aussieht, legen die Unfallversicherungsträger in ihrer DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ fest. Je nach Größe stehen verschiedene Modelle zur Wahl:
bis 10 Beschäftigte
Mögliche BetreuungsformRegelbetreuung aus Grundbetreuung und anlassbezogener Betreuung oder alternative, bedarfsorientierte Betreuung
Betriebsgröße 11 bis 50 Beschäftigte
Mögliche BetreuungsformRegelbetreuung oder – je nach Unfallversicherungsträger – das Unternehmermodell, bei dem sich der Arbeitgeber selbst schulen lässt
mehr als 50 Beschäftigte
Mögliche BetreuungsformRegelbetreuung aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung
Wie viel Betreuungszeit ist nötig?
Bei der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten besteht die Betreuung aus zwei Teilen: der Grundbetreuung mit festen Einsatzzeiten und der betriebsspezifischen Betreuung, deren Umfang der Arbeitgeber anhand der Gegebenheiten im Betrieb ermittelt.
Gruppe I (hohe Gefährdung)
Grundbetreuung pro Beschäftigtem und Jahr2,5 Stunden
Gruppe II (mittlere Gefährdung)
Grundbetreuung pro Beschäftigtem und Jahr1,5 Stunden
Gruppe III (geringe Gefährdung)
Grundbetreuung pro Beschäftigtem und Jahr0,5 Stunden
Diese Zeiten gelten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen. Jeder der beiden muss mindestens 20 Prozent übernehmen, jedoch nicht weniger als 0,2 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr. Welche Betreuungsgruppe gilt, ergibt sich aus dem Wirtschaftszweig des Betriebs.
Gemeinsam arbeiten mit AMS GoGefährdungsbeurteilungen, Begehungen und Maßnahmen an einem Ort – Betrieb und Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeiten im selben System.Intern oder extern?
Geeignet für
Interne Fachkraftgrößere Betriebe mit viel Betreuungsbedarf
Externe Fachkraftkleine und mittlere Betriebe
Vorteile
Interne Fachkraftimmer vor Ort, kennt Abläufe und Menschen
Externe Fachkraftflexibel buchbar, breite Erfahrung aus vielen Betrieben
Zu beachten
Interne FachkraftAusbildung und Fortbildung, Vertretung bei Abwesenheit
Externe Fachkraftklare Absprachen zu Leistungen und Einsatzzeiten
Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde nachweisen – in der Regel als Sicherheitsingenieur, -techniker oder -meister mit einer Ausbildung nach den Vorgaben der Unfallversicherungsträger (§ 7 ASiG). Externe Fachkräfte arbeiten oft für überbetriebliche Dienste (§ 19 ASiG).
Gute Zusammenarbeit im Alltag
- Einsatzzeiten und Schwerpunkte für das Jahr gemeinsam planen
- Begehungen mit festen Terminen vereinbaren und die Ergebnisse nachverfolgen
- Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Prüffristen an einem Ort führen, auf den beide zugreifen
- die Fachkraft frühzeitig einbeziehen – zum Beispiel vor dem Kauf neuer Maschinen oder bei Umbauten
- im Arbeitsschutzausschuss regelmäßig über den Stand berichten lassen
Checkliste: Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Zuständigen Unfallversicherungsträger und Betreuungsgruppe ermittelt
- Betreuungsmodell nach DGUV Vorschrift 2 gewählt
- Einsatzzeiten für Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung berechnet
- Fachkraft intern bestellt oder externen Dienst beauftragt
- Bestellung schriftlich dokumentiert und Betriebsrat beteiligt
- Jahresplanung mit Begehungen und Schwerpunkten abgestimmt
- Erbrachte Leistungen und Einsatzzeiten dokumentiert
Häufige Fragen
Braucht jeder Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ja, grundsätzlich muss jeder Arbeitgeber eine sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. Kleine Betriebe können je nach Unfallversicherungsträger statt einer festen Betreuung auch ein alternatives Modell wählen, etwa das Unternehmermodell.
Wie viele Stunden muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb sein?
Bei mehr als 10 Beschäftigten beträgt die Grundbetreuung je nach Betreuungsgruppe 0,5, 1,5 oder 2,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr für Fachkraft und Betriebsarzt zusammen. Jeder muss mindestens 20 Prozent übernehmen. Hinzu kommt die betriebsspezifische Betreuung.
Kann der Chef selbst Fachkraft für Arbeitssicherheit sein?
Im Unternehmermodell lässt sich der Arbeitgeber selbst schulen und holt bei Bedarf externe Beratung hinzu. Ob und bis zu welcher Betriebsgröße das möglich ist, regelt der zuständige Unfallversicherungsträger.
Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Kosten hängen von den erforderlichen Einsatzzeiten und dem Anbieter ab. Abgerechnet wird meist nach Stunden oder als Pauschale pro Jahr.
Was ist die Grundlage für die Einsatzzeiten?
Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Die Zuordnung zur Betreuungsgruppe richtet sich nach dem Wirtschaftszweig.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.
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