Sicherheitsbeauftragte: Ab wann Pflicht? Die neuen Regeln seit 2026
Seit dem 29. Mai 2026 müssen Unternehmen Sicherheitsbeauftragte grundsätzlich erst ab 50 Beschäftigten bestellen. Was sich geändert hat, welche Aufgaben Sicherheitsbeauftragte haben und wie du sie auswählst.
Zuletzt aktualisiert am 7 Minuten LesezeitAMS Go Redaktion
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 29. Mai 2026 gilt nach § 22 SGB VII: Sicherheitsbeauftragte sind grundsätzlich ab regelmäßig 50 Beschäftigten Pflicht – bisher lag die Grenze bei mehr als 20.
- Betriebe mit mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten müssen nur dann welche bestellen, wenn die Gefährdungsbeurteilung besondere Gefährdungen ergibt.
- Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Arbeitgeber ehrenamtlich, tragen aber keine Verantwortung für die Arbeitssicherheit und dürfen wegen ihrer Aufgabe nicht benachteiligt werden.
- Die Ausbildung bieten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen an; der Arbeitgeber stellt die Sicherheitsbeauftragten dafür frei.
Was sind Sicherheitsbeauftragte?
Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte, die neben ihrer eigentlichen Arbeit den Arbeitgeber bei der Arbeitssicherheit unterstützen. Sie kennen ihren Bereich aus dem Alltag, sehen Gefährdungen früh und sprechen Kolleginnen und Kollegen auf sicheres Verhalten an – auf Augenhöhe und ohne Weisungsbefugnis.
Die Rechtsgrundlage ist § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII). Konkretisiert wird die Aufgabe in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
Ab wann sind Sicherheitsbeauftragte Pflicht?
Der Bundestag hat den Schwellenwert im März 2026 angehoben. Seit dem 29. Mai 2026 gilt nach § 22 SGB VII folgende Staffelung:
bis 20
Pflicht zur Bestellungkeine Pflicht
mehr als 20 und weniger als 50
Pflicht zur Bestellungnur, wenn die Gefährdungsbeurteilung besondere Gefährdungen für Leben und Gesundheit ergibt
Regelmäßig Beschäftigte 50 bis 249
Pflicht zur BestellungPflicht – in der Regel genügt ein Sicherheitsbeauftragter, bei besonderen Gefährdungen auch mehr
ab 250
Pflicht zur BestellungPflicht – Anzahl nach den Verhältnissen im Unternehmen
Die DGUV Vorschrift 1 wird an die neue Rechtslage erst noch angepasst. Bis dahin hat das Gesetz Vorrang. Bereits bestellte Sicherheitsbeauftragte können ihre Aufgabe selbstverständlich weiter ausüben – viele Betriebe behalten sie bewusst, weil sie sich bewährt haben.
Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht ein Betrieb?
Wo mehr als ein Sicherheitsbeauftragter nötig ist, richtet sich die Anzahl nach den Verhältnissen im Unternehmen. Die DGUV Vorschrift 1 nennt dafür unter anderem diese Kriterien:
- die im Unternehmen bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren
- die räumliche Nähe zu den Beschäftigten, die betreut werden
- die zeitliche Nähe, etwa bei Schichtbetrieb
- die fachliche Nähe zu den Tätigkeiten im Bereich
- die Anzahl der Beschäftigten
In der Praxis bewährt es sich, für jeden Bereich und jede Schicht eine feste Ansprechperson zu haben – zum Beispiel für die Produktion, das Lager und die Werkstatt.
Begehungsprotokolle mit AMS GoSicherheitsbeauftragte melden Mängel direkt mit dem Smartphone und Foto – die Maßnahme landet sofort im Aktionsplan.Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten
- 1
Auf Gefährdungen achten
Sie achten im Arbeitsalltag darauf, ob Schutzeinrichtungen vorhanden sind und funktionieren und ob persönliche Schutzausrüstung benutzt wird.
- 2
Mängel melden
Festgestellte Mängel melden sie an die Führungskraft oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
- 3
Kollegen ansprechen
Sie weisen Kolleginnen und Kollegen auf Gefahren hin – besonders neue und wechselnde Beschäftigte.
- 4
Bei Begehungen und Unfalluntersuchungen mitwirken
Ihr Wissen aus dem Bereich ist bei Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen und der Analyse von Unfällen wertvoll.
- 5
Im Arbeitsschutzausschuss mitarbeiten
Wo ein Arbeitsschutzausschuss besteht, gehören die Sicherheitsbeauftragten zu seinen Mitgliedern.
Bestellung und Ausbildung
- 1
Geeignete Personen auswählen
Gut geeignet sind erfahrene Beschäftigte mit Ansehen im Team, die im Bereich regelmäßig vor Ort sind. Führungskräfte sind weniger geeignet, weil Sicherheitsbeauftragte auf Augenhöhe beraten sollen.
- 2
Betriebsrat beteiligen
Die Bestellung erfolgt unter Beteiligung des Betriebsrats, sofern es einen gibt (§ 22 Abs. 1 SGB VII).
- 3
Bestellung dokumentieren
Halte die Bestellung schriftlich fest, mit Bereich, Aufgaben und Datum, und mache die Sicherheitsbeauftragten im Betrieb bekannt.
- 4
Ausbilden lassen
Die Unfallversicherungsträger bieten Grund- und Fortbildungen an. Der Arbeitgeber stellt die Teilnehmenden dafür frei.
Checkliste: Sicherheitsbeauftragte
- Zahl der regelmäßig Beschäftigten ermittelt
- In der Gefährdungsbeurteilung geprüft, ob besondere Gefährdungen vorliegen
- Erforderliche Anzahl nach Bereichen und Schichten festgelegt
- Geeignete Personen ausgewählt und Betriebsrat beteiligt
- Bestellung schriftlich dokumentiert und im Betrieb bekannt gemacht
- Ausbildung beim Unfallversicherungsträger geplant
- Regelmäßiger Austausch mit Führungskräften und Fachkraft für Arbeitssicherheit vereinbart
Häufige Fragen
Ab wie vielen Mitarbeitern braucht man einen Sicherheitsbeauftragten?
Seit dem 29. Mai 2026 grundsätzlich ab regelmäßig 50 Beschäftigten. Betriebe mit mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten müssen nur dann einen bestellen, wenn die Gefährdungsbeurteilung besondere Gefährdungen ergibt.
Was hat sich 2026 bei den Sicherheitsbeauftragten geändert?
Der Schwellenwert in § 22 SGB VII wurde von mehr als 20 auf 50 Beschäftigte angehoben. Für Betriebe zwischen 50 und 249 Beschäftigten genügt in der Regel ein Sicherheitsbeauftragter.
Haftet ein Sicherheitsbeauftragter?
Nein. Sicherheitsbeauftragte beraten und unterstützen, die Verantwortung für die Arbeitssicherheit bleibt beim Arbeitgeber und den Führungskräften.
Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitsbeauftragtem und Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine ausgebildete Expertin, die den Arbeitgeber nach dem Arbeitssicherheitsgesetz berät. Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte aus den Bereichen, die ehrenamtlich im Alltag unterstützen.
Wer bezahlt die Ausbildung?
Die Lehrgänge bieten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für ihre Mitgliedsbetriebe an. Der Arbeitgeber stellt die Teilnehmenden für die Ausbildung frei.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.
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