DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
Auch: BGV A1, DGUV V1
Definition
Die DGUV Vorschrift 1 ist die grundlegende Unfallverhütungsvorschrift. Sie konkretisiert die Pflichten des Arbeitgebers aus Sicht der Unfallversicherung – unter anderem Unterweisung, Pflichtenübertragung, Sicherheitsbeauftragte, Erste Hilfe und persönliche Schutzausrüstung.
Wichtige Regelungen: Unterweisung mindestens einmal jährlich (§ 4), schriftliche Pflichtenübertragung (§ 13), Sicherheitsbeauftragte ab regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten (§ 20), Erste Hilfe mit Ersthelfern, Material und Dokumentation im Verbandbuch (§§ 24–28) sowie Bereitstellung und Benutzung von PSA (§§ 29–31). Beschäftigte sind verpflichtet, Weisungen zu befolgen und Mängel zu melden (§§ 15–18).
Die Vorschrift gilt für alle Unternehmen, die bei einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse versichert sind – also praktisch überall. Die zugehörige DGUV Regel 100-001 erläutert die Umsetzung.
Rechtsgrundlagen
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Regel 100-001
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Verwandte Begriffe
Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.




