Ersthelfer / Betriebliche Ersthelfer
Auch: Betriebsersthelfer, Betrieblicher Ersthelfer
Definition
Betriebliche Ersthelfer sind Beschäftigte, die in Erster Hilfe ausgebildet sind und bei Unfällen und Notfällen im Betrieb helfen. Pflicht sind bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, darüber 5 Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 Prozent in sonstigen Betrieben.
Die Ausbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten bei einer von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Stelle; alle zwei Jahre ist eine Fortbildung von neun Unterrichtseinheiten nötig. Die Kosten trägt die Berufsgenossenschaft. Bei der Berechnung zählen die tatsächlich anwesenden Personen – Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit sind einzuplanen.
Zur Ersten Hilfe gehören außerdem Erste-Hilfe-Material nach DIN 13157 oder DIN 13169, Meldeeinrichtungen, der Aushang mit Ersthelfern und Notruf sowie die Dokumentation jeder Erste-Hilfe-Leistung im Verbandbuch.
Rechtsgrundlagen
- § 10 Arbeitsschutzgesetz
- §§ 24–28 DGUV Vorschrift 1
- DGUV Information 204-022
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Verwandte Begriffe
Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.




