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Lexikon Arbeitssicherheit

Brandschutzhelfer

Definition

Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die im Umgang mit Feuerlöschern geschult sind und im Brandfall Entstehungsbrände bekämpfen, die Räumung unterstützen und die Feuerwehr einweisen. Richtwert nach ASR A2.2: 5 Prozent der Beschäftigten, bei erhöhter Brandgefährdung mehr.

Die Ausbildung dauert etwa zwei bis drei Stunden mit Theorie und praktischer Löschübung; eine Wiederholung wird alle drei bis fünf Jahre empfohlen (DGUV Information 205-023). Wie bei Ersthelfern zählt die Anwesenheit – Schichten, Urlaub und Fluktuation sind einzuplanen.

Brandschutzhelfer sind nicht zu verwechseln mit dem Brandschutzbeauftragten, der nur in bestimmten Betrieben erforderlich ist und organisatorische Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz übernimmt.

Rechtsgrundlagen

  • § 10 Arbeitsschutzgesetz
  • ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
  • DGUV Information 205-023

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Verwandte Begriffe

Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.

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