Flucht- und Rettungsplan
Auch: Fluchtwegplan, Rettungsplan
Definition
Der Flucht- und Rettungsplan ist der grafische Aushang, der Fluchtwege, Notausgänge, Sammelstellen, Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Einrichtungen eines Gebäudes zeigt. Er ist nach Arbeitsstättenverordnung erforderlich, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzung der Arbeitsstätte es verlangen.
Die ASR A2.3 regelt die Fluchtwege, die ASR A1.3 und DIN ISO 23601 die Gestaltung des Plans: lagerichtig („Sie sind hier“), mit Legende, in Sicherheitsfarben und an gut sichtbaren Stellen ausgehängt. Der Plan ist aktuell zu halten und die Beschäftigten sind zu seinem Inhalt zu unterweisen; regelmäßige Räumungsübungen werden empfohlen.
Fluchtwege müssen jederzeit frei sein – verstellte Notausgänge sind einer der häufigsten Mängel bei Begehungen.
Rechtsgrundlagen
- § 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung
- ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“
- DIN ISO 23601
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Verwandte Begriffe
Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.




