Fremdfirmenmanagement
Auch: Fremdfirmenkoordination, Kontraktorenmanagement
Definition
Fremdfirmenmanagement bezeichnet die Organisation der Arbeitssicherheit, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Ort tätig sind – etwa Wartungsfirmen, Reinigungsdienste oder Bauunternehmen im eigenen Betrieb. Die Arbeitgeber müssen zusammenarbeiten, sich über Gefährdungen abstimmen und die Beschäftigten einweisen (§ 8 Arbeitsschutzgesetz).
Der Auftraggeber bleibt für die Gefährdungen seines Betriebs verantwortlich; die Fremdfirma für ihre Beschäftigten. Bewährt haben sich schriftliche Sicherheitsregeln für Fremdfirmen, eine Einweisung vor Arbeitsbeginn mit Nachweis, ein Koordinator bei gegenseitigen Gefährdungen (§ 6 DGUV Vorschrift 1), Erlaubnisscheine für gefährliche Arbeiten (Heißarbeiten, Befahren von Behältern) und eine Zutrittsregelung.
Digitale Besuchermanagement-Systeme übernehmen Anmeldung, Einweisung und Nachweis und zeigen jederzeit, wer sich auf dem Gelände befindet – auch für die Evakuierung.
Rechtsgrundlagen
- § 8 Arbeitsschutzgesetz
- § 6 DGUV Vorschrift 1
- DGUV Information 215-830
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Verwandte Begriffe
Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.




