Unterweisung im Arbeitsschutz: Pflichten, Intervalle und Nachweis
Wer muss wann und wie oft unterwiesen werden – und wie dokumentierst du das richtig? Pflichten, Intervalle, Inhalte und eine Checkliste für die Unterweisung.
7 Minuten LesezeitAMS Go Redaktion
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten nach § 12 Arbeitsschutzgesetz ausreichend und angemessen unterweisen.
- Unterwiesen wird vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen und regelmäßig – in der Regel mindestens einmal jährlich.
- Für Jugendliche und beim Umgang mit Gefahrstoffen gelten besondere Regeln.
- Jede Unterweisung sollte mit Datum, Inhalt, unterweisender Person und Bestätigung der Teilnehmenden dokumentiert werden.
Was ist eine Unterweisung im Arbeitsschutz?
Bei der Unterweisung informiert der Arbeitgeber die Beschäftigten über die Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz und darüber, wie sie sich schützen. Grundlage ist § 12 des Arbeitsschutzgesetzes: Die Unterweisung muss ausreichend und angemessen sein und sich auf den konkreten Arbeitsplatz und die Tätigkeit beziehen.
Die Inhalte ergeben sich vor allem aus der Gefährdungsbeurteilung. Wichtig ist, dass die Unterweisung verständlich ist – bei Bedarf auch in einer anderen Sprache – und dass die Beschäftigten Fragen stellen können.
Wann muss unterwiesen werden?
Eine Unterweisung ist insbesondere in diesen Situationen erforderlich:
- Vor Aufnahme der Tätigkeit, also bei der Einstellung
- Bei Veränderungen im Aufgabenbereich
- Bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie
- Nach Unfällen oder besonderen Ereignissen, wenn sich daraus neue Erkenntnisse ergeben
- Regelmäßig wiederkehrend, um das Wissen aufzufrischen
Wie oft muss eine Unterweisung stattfinden?
Das Arbeitsschutzgesetz verlangt eine Wiederholung „erforderlichenfalls“. Konkrete Intervalle ergeben sich aus weiteren Vorschriften:
DGUV Vorschrift 1 (allgemein)
IntervallBei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich
Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 29)
IntervallVor Beginn der Beschäftigung und mindestens halbjährlich
Gefahrstoffverordnung (§ 14)
IntervallVor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens jährlich, mündlich und arbeitsplatzbezogen
Betriebssicherheitsverordnung (§ 12)
IntervallVor der ersten Verwendung von Arbeitsmitteln und in regelmäßigen Abständen
Was gehört in eine Unterweisung?
- Gefährdungen am Arbeitsplatz aus der Gefährdungsbeurteilung
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Inhalte der Betriebsanweisungen, zum Beispiel für Maschinen und Gefahrstoffe
- Richtige Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung
- Verhalten bei Unfällen, Bränden und anderen Notfällen, Erste Hilfe
- Ansprechpartner im Betrieb, etwa Ersthelfer und Fachkraft für Arbeitssicherheit
Wer führt die Unterweisung durch?
Verantwortlich ist der Arbeitgeber. In der Praxis unterweisen meist die direkten Vorgesetzten, weil sie die Arbeitsplätze und Abläufe kennen. Die Aufgabe kann an fachkundige Personen übertragen werden. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt bei Inhalten und Organisation.
Wie wird die Unterweisung dokumentiert?
Nach DGUV Vorschrift 1 und der Gefahrstoffverordnung muss die Unterweisung dokumentiert werden. Bewährt haben sich folgende Angaben:
- Datum und Dauer der Unterweisung
- Thema und Inhalte, etwa verwendete Betriebsanweisungen
- Name der unterweisenden Person
- Namen der Teilnehmenden mit Unterschrift oder digitaler Bestätigung
Unterweisungen können auch digital oder per E-Learning erfolgen, wenn die Inhalte arbeitsplatzbezogen sind, das Verständnis überprüft wird und Rückfragen jederzeit möglich sind. Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen schreibt die Gefahrstoffverordnung eine mündliche Unterweisung vor.
Checkliste für die Unterweisung
- Unterweisungsbedarf aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet
- Themen und Zielgruppen je Arbeitsbereich festgelegt
- Intervalle für wiederkehrende Unterweisungen hinterlegt
- Besondere Gruppen berücksichtigt – Jugendliche, Leiharbeitnehmer, Fremdfirmen
- Unterweisung verständlich und arbeitsplatzbezogen durchgeführt
- Teilnahme mit Datum, Inhalt und Bestätigung dokumentiert
- Fälligkeiten für die nächste Unterweisung im Blick
Häufige Fragen
Wie oft muss eine Unterweisung im Arbeitsschutz stattfinden?
In der Regel mindestens einmal jährlich, so verlangt es die DGUV Vorschrift 1. Jugendliche müssen mindestens halbjährlich unterwiesen werden, bei Gefahrstoffen gilt: vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens jährlich.
Muss eine Unterweisung unterschrieben werden?
Die Unterweisung muss dokumentiert werden. Üblich ist eine Bestätigung der Teilnehmenden per Unterschrift – sie kann auch digital erfolgen, solange nachvollziehbar ist, wer wann zu welchem Inhalt unterwiesen wurde.
Darf eine Unterweisung online stattfinden?
Grundsätzlich ja, wenn die Inhalte arbeitsplatzbezogen sind, das Verständnis überprüft wird und Rückfragen möglich sind. Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist eine mündliche Unterweisung vorgeschrieben.
Wer muss unterwiesen werden?
Alle Beschäftigten – also auch Auszubildende, Praktikanten, Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer. Beschäftigte von Fremdfirmen müssen vor Arbeitsbeginn über die Gefahren im Betrieb informiert werden.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.
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