AMS Go
Lexikon Arbeitssicherheit

Arbeitsmittel

Definition

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, die bei der Arbeit verwendet werden – von der Leiter über den Stapler bis zur Produktionsanlage. Für sie gilt die Betriebssicherheitsverordnung mit Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Prüfpflichten.

Die Definition in § 2 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung ist weit: Auch Büromöbel, IT-Geräte und Fahrzeuge sind Arbeitsmittel. Der Arbeitgeber darf nur Arbeitsmittel bereitstellen, die für die Arbeitsbedingungen geeignet und sicher sind; er muss Gefährdungen beurteilen, Beschäftigte unterweisen und Prüfungen durch befähigte Personen veranlassen.

Überwachungsbedürftige Anlagen – Aufzüge, Druckanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen – sind eine Teilmenge mit strengeren Prüfpflichten durch zugelassene Überwachungsstellen.

Rechtsgrundlagen

  • § 2 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung

Mehr dazu

Verwandte Begriffe

Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.

Kontakt

Kontaktiere uns

Buch einen Termin bei uns – oder schreib uns eine Nachricht.

Kim Marius GräfeFrank MezlerLukas KleinBenjamin Kostrzewa

Persönlich und auf Deutsch – direkt mit unserem Gründerteam. Gründerteam kennenlernen