Arbeitsmittel
Definition
Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, die bei der Arbeit verwendet werden – von der Leiter über den Stapler bis zur Produktionsanlage. Für sie gilt die Betriebssicherheitsverordnung mit Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Prüfpflichten.
Die Definition in § 2 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung ist weit: Auch Büromöbel, IT-Geräte und Fahrzeuge sind Arbeitsmittel. Der Arbeitgeber darf nur Arbeitsmittel bereitstellen, die für die Arbeitsbedingungen geeignet und sicher sind; er muss Gefährdungen beurteilen, Beschäftigte unterweisen und Prüfungen durch befähigte Personen veranlassen.
Überwachungsbedürftige Anlagen – Aufzüge, Druckanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen – sind eine Teilmenge mit strengeren Prüfpflichten durch zugelassene Überwachungsstellen.
Rechtsgrundlagen
- § 2 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung
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Verwandte Begriffe
Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.




