Prüffrist
Auch: Prüfintervall, Prüfzyklus
Definition
Die Prüffrist ist der Zeitraum, nach dem ein Arbeitsmittel erneut geprüft werden muss. Der Arbeitgeber legt sie in der Gefährdungsbeurteilung fest (§ 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung); Vorschriften und Regeln nennen Richtwerte, zum Beispiel 12 Monate für Leitern und Regale oder 6 Monate für ortsveränderliche elektrische Geräte.
Richtwerte sind Orientierung, keine starren Pflichtfristen: Bei hoher Beanspruchung muss kürzer, bei nachweislich niedriger Fehlerquote darf teilweise länger geprüft werden. Für überwachungsbedürftige Anlagen schreibt die Betriebssicherheitsverordnung Höchstfristen vor (etwa 2 Jahre für Aufzüge).
Alle Prüffristen gehören in ein Prüfverzeichnis mit letzter und nächster Prüfung. Wer sie dort pflegt – oder von einer Software erinnern lässt –, verpasst keine Fälligkeit und hat die Nachweise bei Prüfungen parat.
Rechtsgrundlagen
- § 3 Abs. 6, § 14, § 16 Betriebssicherheitsverordnung
- DGUV Vorschrift 3, DGUV Vorschrift 52, 68 u. a.
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Verwandte Begriffe
Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.




