Prüfverzeichnis Arbeitsmittel Vorlage (Excel) mit Prüffristen
Excel-Verzeichnis für alle prüfpflichtigen Arbeitsmittel mit automatischer Berechnung der nächsten Prüfung – plus Tabellenblatt mit Richtwerten für die gängigsten Prüffristen.
Stand ExcelAMS Go Redaktion
Arbeitsmittel müssen in festgelegten Abständen von befähigten Personen geprüft werden (§ 14 Betriebssicherheitsverordnung). Welche Fristen gelten, legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest – Richtwerte aus Vorschriften und Regeln helfen dabei.
Das Prüfverzeichnis hält alle prüfpflichtigen Arbeitsmittel mit Frist, letzter und nächster Prüfung fest. Die Vorlage berechnet den nächsten Termin automatisch und bringt eine Tabelle mit den gängigsten Richtwerten mit – von der Leiter bis zum Druckbehälter.
Das enthält die Vorlage
- Excel-Verzeichnis mit 13 Spalten und automatischer Berechnung der nächsten Prüfung
- Sechs Beispielzeilen für Leiter, Regal, Elektrogerät, Feuerlöscher, Tor und Stapler
- Auswahllisten für Prüfart, Ergebnis und abgelegtes Protokoll
- Zweites Tabellenblatt mit Richtwerten für 15 Arbeitsmittelgruppen inklusive Grundlage und Prüfperson
So nutzt du die Vorlage
- 1
Arbeitsmittel inventarisieren
Vergib eine eindeutige Inventarnummer und kennzeichne das Arbeitsmittel damit. Ohne Nummer werden Prüfungen falschen Geräten zugeordnet.
- 2
Prüffrist festlegen
Nimm den Richtwert aus dem zweiten Tabellenblatt und prüfe, ob Beanspruchung und Umgebung eine kürzere Frist erfordern. Die Festlegung gehört in die Gefährdungsbeurteilung.
- 3
Prüfungen eintragen und Protokolle ablegen
Nach jeder Prüfung Datum, Prüfer und Ergebnis eintragen. Das Protokoll mit Messwerten gehört in den Ordner oder ins System – die Plakette am Gerät allein ist kein Nachweis.
- 4
Monatlich auf Fälligkeiten filtern
Sortiere die Spalte „Nächste Prüfung“ einmal im Monat und beauftrage die fälligen Prüfungen rechtzeitig.
Rechtsgrundlagen
- § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung: Festlegung von Art, Umfang und Fristen der Prüfungen
- § 14 Betriebssicherheitsverordnung: Prüfung von Arbeitsmitteln
- § 17 Betriebssicherheitsverordnung: Aufzeichnungen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahren
- TRBS 1201: Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln, TRBS 1203: Zur Prüfung befähigte Personen
Häufige Fragen
Welche Arbeitsmittel sind prüfpflichtig?
Grundsätzlich alle Arbeitsmittel, deren Sicherheit von Montage, Einsatzbedingungen oder Verschleiß abhängt – Leitern, Regale, Tore, elektrische Geräte, Flurförderzeuge, Krane, Anschlagmittel, PSA gegen Absturz, Feuerlöscher und überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge und Druckbehälter. Welche im eigenen Betrieb betroffen sind, ergibt die Gefährdungsbeurteilung.
Wer ist eine befähigte Person?
Eine Person, die durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die nötigen Fachkenntnisse für die jeweilige Prüfung verfügt (§ 2 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 1203). Das kann eine eigene Fachkraft sein – etwa ein geschulter Mitarbeiter für Leitern – oder ein externer Dienstleister.
Wie lange müssen Prüfprotokolle aufbewahrt werden?
Mindestens bis zur nächsten Prüfung (§ 17 Betriebssicherheitsverordnung); bei überwachungsbedürftigen Anlagen die gesamte Verwendungsdauer. Für Fehlerquoten und Fristverlängerungen lohnt sich eine längere Aufbewahrung.
Die Vorlage darf im eigenen Betrieb und für eigene Kunden frei verwendet und angepasst werden. Sie gibt den Stand der genannten Vorschriften wieder, ersetzt aber keine Rechtsberatung und keine Anpassung an den eigenen Betrieb.
Nie wieder eine Frist in einer Tabelle suchen
In AMS Go liegt das, was diese Vorlage abbildet, in einem System mit Erinnerungen, Historie und Nachweisen auf Knopfdruck – mobil und mit KI-Unterstützung.




