Prüfplakette
Auch: Prüfsiegel, Prüfaufkleber
Definition
Die Prüfplakette ist der Aufkleber am Arbeitsmittel, der die bestandene Prüfung und den nächsten Prüftermin anzeigt. Sie ist ein Hinweis für Benutzer, aber kein Nachweis – der Nachweis ist das Prüfprotokoll mit Ergebnis, Prüfer und Datum.
Plaketten sind nicht vorgeschrieben, aber praktisch: Auf einen Blick ist erkennbar, ob ein Gerät geprüft und noch im Zyklus ist. Üblich sind Plaketten mit Jahr und Monat des nächsten Prüftermins, häufig farblich nach Jahr unterschieden. Nicht bestandene Geräte werden mit einer Sperrplakette gekennzeichnet und der Benutzung entzogen.
Gegenüber Berufsgenossenschaft, Behörden oder nach einem Unfall zählt allein die Aufzeichnung nach § 17 Betriebssicherheitsverordnung – Plaketten ohne Protokoll haben keinen Beweiswert.
Rechtsgrundlagen
- § 17 Betriebssicherheitsverordnung
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Verwandte Begriffe
Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.




