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Prüfpflichten

Leiterprüfung: Leitern und Tritte richtig prüfen und sicher verwenden

Stürze von Leitern gehören zu den häufigsten schweren Arbeitsunfällen. Wie die regelmäßige Leiterprüfung abläuft, wer sie durchführen darf und welche Regeln für die Verwendung gelten.

Zuletzt aktualisiert am 7 Minuten LesezeitAMS Go Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

  • Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel: Sie müssen regelmäßig von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden (§ 14 BetrSichV). Die Frist legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest – in der Praxis meist jährlich.
  • Zusätzlich prüfen die Benutzer die Leiter vor jeder Verwendung per Sichtkontrolle auf offensichtliche Mängel.
  • Die DGUV Information 208-016 beschreibt Prüfung und Umgang mit Leitern; die TRBS 2121 Teil 2 regelt, wann eine Leiter überhaupt als Arbeitsplatz genutzt werden darf.
  • Von Anlegeleitern darf höchstens bis zu einer Standhöhe von 5 Metern gearbeitet werden, ab 2 Metern nur zeitweilig – insgesamt höchstens 2 Stunden pro Arbeitsschicht.

Warum Leitern geprüft werden müssen

Oft liegt die Ursache eines Leiterunfalls nicht im Verhalten, sondern in der Leiter selbst: gebrochene Sprossen, eine fehlende Spreizsicherung, abgenutzte Fußkappen oder verbogene Holme. Solche Mängel fallen bei einer regelmäßigen Prüfung auf, bevor jemand stürzt.

Rechtlich sind Leitern und Tritte Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass sie regelmäßig von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft und nur in sicherem Zustand benutzt werden (§§ 4, 14 BetrSichV). Wie das konkret aussieht, beschreibt die DGUV Information 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“.

Wie oft muss eine Leiter geprüft werden?

Eine feste Frist schreibt keine Vorschrift vor. Der Arbeitgeber legt sie in der Gefährdungsbeurteilung fest – abhängig davon, wie oft und unter welchen Bedingungen die Leitern genutzt werden.

  • Sichtkontrolle

    Wannvor jeder Benutzung

    Durch wenBenutzerin oder Benutzer

  • Regelmäßige Prüfung

    Wannnach Gefährdungsbeurteilung, in der Praxis meist alle 12 Monate; bei rauer Nutzung, etwa auf Baustellen, häufiger

    Durch wenzur Prüfung befähigte Person

  • Außerordentliche Prüfung

    Wannnach Umfallen, Beschädigung oder Reparatur

    Durch wenzur Prüfung befähigte Person

Was bei der Leiterprüfung geprüft wird

  • Holme: keine Risse, Verformungen oder Splitter, bei Holzleitern keine Fäulnis
  • Sprossen und Stufen: fest verbunden, nicht verbogen, rutschhemmendes Profil vorhanden
  • Spreizsicherung bei Stehleitern: Ketten oder Gurte intakt und richtig eingehängt
  • Fußkappen und Traversen: vollständig und nicht abgenutzt
  • Gelenke, Beschläge und Verriegelungen: leichtgängig und funktionsfähig
  • Kennzeichnung: Typenschild, Gebrauchshinweise und Prüfplakette lesbar

Leitern mit Mängeln werden sofort der Benutzung entzogen und gekennzeichnet. Reparaturen dürfen nur fachgerecht erfolgen – geflickte Holme oder Sprossen aus der eigenen Werkstatt sind tabu. Oft ist eine neue Leiter die bessere Wahl.

Prüfverzeichnis in AMS GoJede Leiter mit Nummer, Standort und Prüffrist erfassen, die Prüfung mobil vor Ort dokumentieren und automatisch an den nächsten Termin erinnern lassen.

Wer darf Leitern prüfen?

Die Prüfung übernimmt eine zur Prüfung befähigte Person (TRBS 1203). Für Leitern ist das keine hohe Hürde: Eine Schulung zur Leiterprüfung, wie sie Berufsgenossenschaften, Prüforganisationen und Hersteller anbieten, reicht in der Regel aus. Viele Betriebe bilden deshalb eigene Beschäftigte aus, etwa aus der Haustechnik.

Wichtig ist, dass die Person bei der Prüfung keinen Weisungen unterliegt und die Ergebnisse dokumentiert.

Wann eine Leiter als Arbeitsplatz zulässig ist

Leitern dürfen nur dann als Arbeitsplatz dienen, wenn sicherere Arbeitsmittel wie Gerüste oder Hubarbeitsbühnen wegen der geringen Gefährdung und der kurzen Dauer nicht verhältnismäßig sind. Das ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung und wird durch die TRBS 2121 Teil 2 konkretisiert:

  • bis 2 Meter

    Was giltzulässig, wenn die Gefährdungsbeurteilung keine sicherere Lösung verlangt

  • über 2 bis 5 Meter

    Was giltnur zeitweilige Arbeiten, insgesamt höchstens 2 Stunden pro Arbeitsschicht

  • über 5 Meter

    Was giltnicht als Arbeitsplatz, nur als Zugang – stattdessen Gerüst oder Hubarbeitsbühne

Dazu kommen Grundregeln: Leitern nur auf tragfähigem, ebenem Untergrund aufstellen, Anlegeleitern im richtigen Winkel von etwa 65 bis 75 Grad anlegen und mindestens einen Meter über die Austrittsstelle hinausragen lassen, Stehleitern nicht als Anlegeleiter nutzen und nicht auf Stufen steigen, die dafür nicht vorgesehen sind.

Leiterprüfung dokumentieren

Jede Prüfung wird festgehalten – im Leiterkontrollblatt, im Prüfverzeichnis oder in einer Software. Dazu gehören:

  • eindeutige Nummer und Standort jeder Leiter
  • Art der Leiter: Anlegeleiter, Stehleiter, Mehrzweckleiter oder Tritt
  • Datum, Ergebnis und festgestellte Mängel
  • Name der prüfenden Person
  • nächster Prüftermin, zusätzlich als Prüfplakette an der Leiter

Checkliste: Leiterprüfung

  • Alle Leitern und Tritte nummeriert und mit Standort erfasst
  • Prüffrist in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt
  • Befähigte Person für die Leiterprüfung benannt und geschult
  • Prüfung mit Datum, Ergebnis und nächstem Termin dokumentiert
  • Prüfplakette an jeder Leiter
  • Beschäftigte zur Sichtkontrolle vor der Benutzung unterwiesen
  • Mangelhafte Leitern werden sofort ausgesondert
  • Für Arbeiten über 5 Meter Standhöhe stehen Gerüste oder Hubarbeitsbühnen bereit

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Als PDF und Excel, ohne Anmeldung – im eigenen Betrieb frei verwendbar.

Häufige Fragen

Wie oft muss eine Leiter geprüft werden?

Eine gesetzlich feste Frist gibt es nicht. Der Arbeitgeber legt sie in der Gefährdungsbeurteilung fest; üblich sind 12 Monate, bei starker Beanspruchung kürzer. Vor jeder Benutzung kommt eine Sichtkontrolle durch die Benutzer dazu.

Wer darf eine Leiterprüfung durchführen?

Eine zur Prüfung befähigte Person. Für Leitern genügt in der Regel eine Schulung zur Leiterprüfung – eigene Beschäftigte können die Prüfung also übernehmen.

Müssen auch Tritte geprüft werden?

Ja, sobald sie im Betrieb als Arbeitsmittel genutzt werden – auch Tritte im Büro oder Lager. Private Leitern, die Beschäftigte von zu Hause mitbringen, sollten im Betrieb gar nicht erst verwendet werden.

Wie hoch darf man auf einer Anlegeleiter arbeiten?

Nach TRBS 2121 Teil 2 höchstens bis zu einer Standhöhe von 5 Metern. Ab 2 Metern Standhöhe sind nur zeitweilige Arbeiten von insgesamt höchstens 2 Stunden pro Arbeitsschicht zulässig. Darüber braucht es ein Gerüst oder eine Hubarbeitsbühne.

Welche Norm gilt für Leitern?

Für die Beschaffenheit von Leitern gilt die DIN EN 131. Für Prüfung und Verwendung im Betrieb sind die Betriebssicherheitsverordnung, die TRBS 2121 Teil 2 und die DGUV Information 208-016 maßgeblich.

Begriffe aus dem Lexikon

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.

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