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Prüfpflichten

Regalprüfung nach DIN EN 15635: Pflichten, Fristen und Ablauf

Ein angefahrener Regalständer kann ein ganzes Regal zum Einsturz bringen. Wie die jährliche Regalinspektion abläuft, was zwischen den Inspektionen zu tun ist und wie Schäden nach dem Ampelsystem bewertet werden.

Zuletzt aktualisiert am 7 Minuten LesezeitAMS Go Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

  • Regale sind Arbeitsmittel und müssen regelmäßig geprüft werden (§ 14 BetrSichV). Die DIN EN 15635 sieht mindestens alle 12 Monate eine Inspektion durch eine befähigte Person vor.
  • Zwischen den Inspektionen werden die Regale regelmäßig auf Schäden kontrolliert – häufig wöchentlich durch die verantwortliche Person für Lagereinrichtungen oder geschulte Beschäftigte.
  • Schäden werden nach einem Ampelsystem bewertet: Grün heißt beobachten, Orange zeitnah reparieren und nicht neu beladen, Rot sofort entladen und sperren.
  • Belastungsschilder, Anfahrschutz und dokumentierte Prüfberichte gehören in jedes Lager. Seit 2024 erläutert die DGUV Information 208-061 die Anforderungen.

Welche Regeln für Regale gelten

Regale, Schränke und Lagerbühnen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Der Arbeitgeber muss ihre Gefährdungen beurteilen, sie regelmäßig prüfen lassen und darf sie nur in sicherem Zustand verwenden (§§ 3, 4, 14 BetrSichV).

Wie die Prüfung abläuft, beschreibt die DIN EN 15635 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“. Die DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und -geräte“ hat 2024 die bisherige DGUV Regel 108-007 abgelöst und erläutert die Anforderungen aus Sicht der Unfallversicherung.

Sichtkontrolle und Inspektion

  • Sichtkontrolle

    Wie oftregelmäßig nach Gefährdungsbeurteilung, häufig wöchentlich

    Durch wenverantwortliche Person für Lagereinrichtungen oder geschulte Beschäftigte

    ZielAnfahrschäden, fehlende Sicherungen und Überladung früh erkennen

  • Inspektion durch eine befähigte Person

    Wie oftmindestens alle 12 Monate

    Durch wenbefähigte Person mit Kenntnissen zu Regalsystemen, intern oder extern

    Zielsystematische Prüfung aller Regale mit Prüfbericht

  • Schadensmeldung

    Wie oftsofort

    Durch wenalle, die im Lager arbeiten

    ZielSchäden nach dem Anfahren nicht verschweigen

Die DIN EN 15635 sieht vor, dass der Betreiber eine verantwortliche Person für die Sicherheit der Lagereinrichtungen benennt. Sie organisiert die Kontrollen, nimmt Schadensmeldungen entgegen und veranlasst Reparaturen.

Schäden bewerten: das Ampelsystem

Gefundene Schäden – etwa verbogene Stützen oder beschädigte Traversen – werden nach ihrer Schwere eingestuft. Die DIN EN 15635 enthält dafür Grenzwerte für zulässige Verformungen:

  • Grün

    BedeutungSchaden innerhalb der Toleranz

    Was zu tun istdokumentieren und bei der nächsten Kontrolle beobachten

  • Orange

    Bedeutunggefährlicher Schaden

    Was zu tun istzeitnah reparieren; den Bereich nach dem Entladen nicht wieder beladen, bis repariert ist

  • Rot

    Bedeutungsehr gefährlicher Schaden

    Was zu tun istBereich sofort entladen, absperren und erst nach der Reparatur wieder freigeben

Prüfverzeichnis in AMS GoRegalanlagen mit Prüffrist erfassen, Schäden mit Foto und Ampelstufe direkt im Lager dokumentieren und Reparaturen als Maßnahme mit Frist nachverfolgen.

Was bei der Regalprüfung geprüft wird

  • Stützen, Traversen und Rahmen auf Verformungen, Risse und Korrosion
  • Traversensicherungen vorhanden und eingerastet
  • Bodenverankerung und Fußplatten
  • Anfahrschutz an Ecken und Gangenden vorhanden und unbeschädigt
  • Belastungsschilder mit Fach- und Feldlast gut sichtbar
  • Beladung innerhalb der zulässigen Lasten, Paletten richtig aufgelegt
  • Durchschubsicherungen und Rückwandgitter, wo vorgesehen
  • Lotrechte Ausrichtung des Regals

Schäden vorbeugen

  • Anfahrschutz an allen gefährdeten Stellen, besonders an Gangenden und Durchfahrten
  • Verkehrswege ausreichend breit und gut beleuchtet
  • Staplerfahrer unterweisen: Regale langsam und mittig anfahren, Schäden sofort melden
  • Paletten und Ladungsträger nur in einwandfreiem Zustand einlagern
  • Umbauten nur nach Rücksprache mit dem Hersteller – geänderte Traversenabstände verändern die Tragfähigkeit

Prüfbericht und Nachweis

Jede Inspektion endet mit einem Prüfbericht: geprüfte Regalanlagen, gefundene Schäden mit Ampelstufe und Lage, veranlasste Maßnahmen, Name der prüfenden Person und nächster Termin. Viele Betriebe kennzeichnen geprüfte Regale zusätzlich mit einer Prüfplakette.

Entscheidend ist der Abschluss: Orange und rote Schäden brauchen eine Maßnahme mit Verantwortlichem und Frist – und eine Bestätigung, dass repariert wurde.

Checkliste: Regalprüfung

  • Alle Regalanlagen mit Standort und Typ erfasst
  • Verantwortliche Person für Lagereinrichtungen benannt
  • Sichtkontrollen mit festem Rhythmus eingeplant
  • Jährliche Inspektion durch eine befähigte Person beauftragt
  • Belastungsschilder an allen Regalen
  • Anfahrschutz an gefährdeten Stellen vorhanden
  • Schäden nach dem Ampelsystem bewertet, rote Bereiche sofort gesperrt
  • Reparaturen mit Herstellerteilen dokumentiert
  • Beschäftigte zur Schadensmeldung unterwiesen

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Häufige Fragen

Ist die Regalprüfung Pflicht?

Ja. Regale sind Arbeitsmittel und müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig geprüft werden. Die DIN EN 15635 konkretisiert das mit einer Inspektion durch eine befähigte Person mindestens alle 12 Monate.

Wer darf Regale prüfen?

Eine zur Prüfung befähigte Person mit Kenntnissen zu Regalsystemen und zur DIN EN 15635 – geschulte eigene Beschäftigte oder externe Regalinspekteure. Sichtkontrollen zwischen den Inspektionen übernehmen unterwiesene Beschäftigte.

Was bedeuten Grün, Orange und Rot bei der Regalprüfung?

Grün: Schaden innerhalb der Toleranz, beobachten. Orange: gefährlicher Schaden, zeitnah reparieren und den Bereich nicht neu beladen. Rot: sehr gefährlicher Schaden, sofort entladen und sperren.

Müssen auch Fachbodenregale geprüft werden?

Grundsätzlich ja, Umfang und Frist richten sich aber nach der Gefährdung. Ein hohes, mit dem Stapler beschicktes Palettenregal braucht mehr Aufmerksamkeit als ein Fachbodenregal im Büro.

Was hat die DGUV Regel 108-007 abgelöst?

Seit 2024 erläutert die DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und -geräte“ die Anforderungen an Regale und Lagerausrüstung.

Begriffe aus dem Lexikon

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.

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