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Staplerschein: Ausbildung, Beauftragung und jährliche Unterweisung für Staplerfahrer

Wer Gabelstapler fährt, braucht eine Ausbildung, eine schriftliche Beauftragung und jährliche Unterweisungen. Was hinter dem „Staplerschein“ steckt und welche Pflichten der Arbeitgeber hat.

Zuletzt aktualisiert am 7 Minuten LesezeitAMS Go Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

  • Gabelstapler mit Fahrersitz oder Fahrerstand dürfen nur Personen steuern, die mindestens 18 Jahre alt, geeignet, ausgebildet und vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt sind (DGUV Vorschrift 68).
  • Der „Staplerschein“ ist der Nachweis über die Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 mit theoretischer und praktischer Prüfung. Er ist kein Führerschein und läuft nicht ab.
  • Fahren darf im Betrieb erst, wer schriftlich beauftragt ist – für bestimmte Geräte und Einsatzbereiche.
  • Staplerfahrer werden mindestens jährlich unterwiesen; die Stapler selbst prüft mindestens jährlich ein Sachkundiger.

Wer darf Gabelstapler fahren?

Nach der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ darf der Arbeitgeber mit dem Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Personen beauftragen, die:

  • mindestens 18 Jahre alt sind
  • für diese Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind
  • darin ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben
  • und vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt wurden

Das gilt auch für Aushilfen, Leiharbeitskräfte und Beschäftigte, die nur gelegentlich einen Stapler bewegen. Für Mitgänger-Flurförderzeuge wie elektrische Hubwagen ist die Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 nicht vorgeschrieben – eine Unterweisung am Gerät ist aber Pflicht, eine schriftliche Beauftragung empfiehlt sich.

Die Ausbildung: was hinter dem Staplerschein steckt

Wie die Ausbildung aussieht, beschreibt der DGUV Grundsatz 308-001 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“. Sie besteht aus drei Stufen:

  • Stufe 1 – Allgemeine Ausbildung

    InhaltRechtsgrundlagen, Aufbau und Technik, Standsicherheit und Tragfähigkeit, Verkehrsregeln im Betrieb, Lastaufnahme, praktische Fahrübungen

    Nachweistheoretische und praktische Prüfung, Fahrausweis

  • Stufe 2 – Zusatzausbildung

    Inhaltbesondere Bauarten oder Anbaugeräte, etwa Schubmast- oder Teleskopstapler und Klammern

    NachweisErgänzung des Nachweises

  • Stufe 3 – Betriebliche Einweisung

    Inhaltdas konkrete Gerät, die Einsatzbereiche, betriebliche Verkehrswege und Regeln

    NachweisDokumentation durch den Betrieb

Kurse bieten Berufsgenossenschaften, Prüforganisationen, Händler und spezialisierte Schulungsanbieter an – je nach Vorkenntnissen meist an einem bis drei Tagen.

Die schriftliche Beauftragung

Erst die schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber erlaubt das Fahren im Betrieb. Mit ihr bestätigt der Arbeitgeber, dass er Eignung und Ausbildung geprüft hat. Sie enthält:

  • Name der Fahrerin oder des Fahrers
  • Art und gegebenenfalls Typ der Flurförderzeuge
  • Einsatzbereiche, etwa Lager, Hof oder Verladerampe
  • Hinweis auf Ausbildung und betriebliche Einweisung
  • Datum und Unterschriften von Arbeitgeber und Fahrer

Ändert sich der Einsatz – neues Gerät, neues Anbaugerät, anderer Bereich –, gehören eine Einweisung und gegebenenfalls eine neue Beauftragung dazu.

Schulungsmatrix in AMS GoAusbildung, Beauftragung und jährliche Unterweisung jedes Staplerfahrers im Blick behalten – mit Erinnerung, bevor eine Unterweisung fällig wird.

Jährliche Unterweisung

Staplerfahrer werden wie alle Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1). Typische Themen:

  • Standsicherheit, Tragfähigkeitsdiagramm und Lastschwerpunkt
  • Fahren mit und ohne Last, auf Steigungen und Rampen
  • Verkehrsregeln im Betrieb, Fußgänger, Sicht und Rückwärtsfahren
  • Rückhaltesystem anlegen – Kippunfälle sind besonders gefährlich
  • keine Personen mitnehmen oder anheben, außer mit dafür zugelassenen Arbeitsbühnen
  • Abstellen, Laden und Tanken, Umgang mit Batterien und Treibgas
  • Unfälle, Beinaheunfälle und Schäden an Regalen sofort melden

Prüfung der Stapler

Neben den Fahrern muss auch das Gerät stimmen: Flurförderzeuge werden mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen geprüft (DGUV Vorschrift 68), üblicherweise mit Prüfplakette und Prüfbericht. Vor Schichtbeginn kontrollieren die Fahrer Bremsen, Lenkung, Hubeinrichtung, Warneinrichtungen und Rückhaltesystem und melden Mängel.

Eignung: braucht es eine ärztliche Untersuchung?

Eine bestimmte ärztliche Untersuchung schreibt das Gesetz nicht vor. Der Arbeitgeber muss aber sicherstellen, dass Fahrerinnen und Fahrer körperlich und geistig geeignet sind. Viele Betriebe orientieren sich an der DGUV Empfehlung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (früher G 25) und lassen Sehvermögen und Eignung durch den Betriebsarzt beurteilen. Das ist eine Eignungsuntersuchung, die arbeitsvertraglich oder betrieblich vereinbart sein muss – keine Pflichtvorsorge.

Checkliste: Staplerfahrer

  • Alle Staplerfahrer mindestens 18 Jahre alt und geeignet
  • Ausbildungsnachweis nach DGUV Grundsatz 308-001 liegt vor
  • Zusatzausbildung für besondere Bauarten und Anbaugeräte
  • Betriebliche Einweisung dokumentiert
  • Schriftliche Beauftragung mit Geräten und Einsatzbereichen
  • Jährliche Unterweisung durchgeführt und nachgewiesen
  • Stapler jährlich durch einen Sachkundigen geprüft
  • Kontrolle vor Schichtbeginn eingeführt
  • Verkehrswege, Fußgängerbereiche und Rampen gesichert

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Häufige Fragen

Wie lange ist ein Staplerschein gültig?

Der Ausbildungsnachweis läuft nicht ab. Voraussetzung für das Fahren im Betrieb bleiben aber die schriftliche Beauftragung und die jährliche Unterweisung. Wer lange nicht gefahren ist, sollte vor dem Wiedereinstieg erneut praktisch eingewiesen werden.

Ab welchem Alter darf man Stapler fahren?

Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand dürfen nach DGUV Vorschrift 68 grundsätzlich nur Personen ab 18 Jahren steuern, die ausgebildet, geeignet und schriftlich beauftragt sind.

Braucht man für einen elektrischen Hubwagen einen Staplerschein?

Für Mitgänger-Flurförderzeuge ohne Fahrersitz oder Fahrerstand ist die Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 nicht vorgeschrieben. Eine Unterweisung am Gerät ist aber Pflicht, eine schriftliche Beauftragung empfiehlt sich.

Darf ich mit Staplerschein, aber ohne Beauftragung fahren?

Nein. Der Fahrausweis belegt nur die Ausbildung. Fahren darf im Betrieb nur, wer vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt wurde.

Wer bezahlt den Staplerschein?

Ist die Ausbildung für die Tätigkeit im Betrieb erforderlich, übernimmt sie üblicherweise der Arbeitgeber.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.

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