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Lexikon Arbeitssicherheit

Psychische Belastung

Auch: Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung, GB Psyche

Definition

Psychische Belastung ist die Gesamtheit der Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken – Arbeitsintensität, Handlungsspielraum, soziale Beziehungen, Arbeitszeit, Arbeitsumgebung. Sie ist seit 2013 ausdrücklich Teil der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz).

Belastung ist zunächst neutral; problematisch wird sie, wenn sie zu Fehlbeanspruchung führt – Erschöpfung, Stress, Monotonie. Die Gefährdungsbeurteilung erfasst deshalb die Arbeitsbedingungen, nicht die Psyche einzelner Personen. Verfahren sind Mitarbeiterbefragungen, Beobachtungsinterviews und moderierte Workshops; die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) stellt Leitlinien bereit.

Typische Maßnahmen: Arbeitsmenge und Personalbemessung anpassen, Unterbrechungen reduzieren, Handlungsspielräume erweitern, Erreichbarkeit regeln, Führungskräfte schulen.

Rechtsgrundlagen

  • § 5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz
  • GDA-Leitlinie „Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz“
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Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.

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