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Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung erstellen: Anleitung in 7 Schritten

Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, wie geht man vor und was gehört in die Dokumentation? Die wichtigsten Schritte, Gefährdungsfaktoren und eine Checkliste.

8 Minuten LesezeitAMS Go Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Arbeitgeber muss ab dem ersten Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und dokumentieren (§§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz).
  • Das Vorgehen folgt sieben Schritten – von der Festlegung der Arbeitsbereiche bis zur Fortschreibung.
  • Schutzmaßnahmen werden nach dem STOP-Prinzip ausgewählt: Substitution vor technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen.
  • Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Dokument, sondern muss bei Änderungen aktualisiert werden.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im Arbeitsschutz. Mit ihr ermittelt der Arbeitgeber, welche Gefährdungen bei der Arbeit auftreten können, bewertet sie und legt passende Schutzmaßnahmen fest. Sie ist zugleich die Grundlage für viele weitere Pflichten – etwa für Betriebsanweisungen, Unterweisungen, die Auswahl persönlicher Schutzausrüstung oder Prüfungen von Arbeitsmitteln.

Eine gute Gefährdungsbeurteilung ist dabei kein Selbstzweck: Sie hilft, Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden, und schafft Klarheit darüber, wer welche Maßnahme bis wann umsetzt.

Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Die Pflicht ergibt sich aus § 5 des Arbeitsschutzgesetzes und gilt für jeden Arbeitgeber – unabhängig von Branche und Betriebsgröße, schon ab dem ersten Beschäftigten. Nach § 6 Arbeitsschutzgesetz muss das Ergebnis dokumentiert werden.

Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Er kann die Erstellung an fachkundige Personen übertragen, zum Beispiel an Führungskräfte. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt beraten dabei. Es lohnt sich, die Beschäftigten einzubeziehen – sie kennen ihre Arbeitsplätze am besten. Gibt es einen Betriebsrat, hat er bei der Gefährdungsbeurteilung ein Mitbestimmungsrecht.

Gefährdungsbeurteilung erstellen in 7 Schritten

Bewährt hat sich ein Vorgehen in sieben Schritten, wie es auch die Berufsgenossenschaften und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin empfehlen:

  1. 1

    Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen

    Gliedere den Betrieb in überschaubare Einheiten – nach Arbeitsbereichen, Tätigkeiten oder Personengruppen. Gleichartige Arbeitsplätze können zusammengefasst werden.

  2. 2

    Gefährdungen ermitteln

    Ermittle je Bereich systematisch, welche Gefährdungen auftreten. Hilfreich sind Begehungen, Gespräche mit den Beschäftigten, Unfallmeldungen, Betriebsanleitungen und Sicherheitsdatenblätter.

  3. 3

    Gefährdungen beurteilen

    Bewerte jede Gefährdung danach, wie wahrscheinlich ein Schaden ist und wie schwer er wäre. Daraus ergibt sich, ob und wie dringend gehandelt werden muss.

  4. 4

    Maßnahmen festlegen

    Lege Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip und dem Stand der Technik fest – jeweils mit Verantwortlichen und einer Frist.

  5. 5

    Maßnahmen umsetzen

    Setze die Maßnahmen um und halte nach, ob Termine eingehalten werden.

  6. 6

    Wirksamkeit überprüfen

    Prüfe, ob die Maßnahmen wirken und ob dadurch neue Gefährdungen entstanden sind.

  7. 7

    Dokumentieren und fortschreiben

    Halte Ergebnisse, Maßnahmen und Überprüfung fest und aktualisiere die Gefährdungsbeurteilung, sobald sich etwas ändert.

Gefährdungsbeurteilungen mit AMS GoMit Vorlagen, KI-Vorschlägen für Gefährdungen und direkter Verknüpfung zum Aktionsplan – mobil vor Ort und revisionssicher dokumentiert.

Die 11 Gefährdungsfaktoren im Überblick

Damit keine Gefährdung übersehen wird, hilft eine feste Systematik. Verbreitet ist die Einteilung in elf Gefährdungsfaktoren nach der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):

  • Mechanische Gefährdungen

    BeispieleBewegte Maschinenteile, Stolpern, Stürzen, herabfallende Teile

  • Elektrische Gefährdungen

    BeispieleElektrischer Schlag, Lichtbogen

  • Gefahrstoffe

    BeispieleEinatmen, Hautkontakt, Brand durch Lösemittel

  • Biologische Arbeitsstoffe

    BeispieleBakterien, Viren, Schimmelpilze

  • Brand- und Explosionsgefährdungen

    BeispieleBrennbare Stoffe, Stäube, Zündquellen

  • Thermische Gefährdungen

    BeispieleHeiße oder sehr kalte Oberflächen und Medien

  • Spezielle physikalische Einwirkungen

    BeispieleLärm, Vibrationen, optische Strahlung

  • Arbeitsumgebungsbedingungen

    BeispieleKlima, Beleuchtung, Platzbedarf

  • Physische Belastung

    BeispieleHeben und Tragen, Zwangshaltungen, Arbeit über Kopf

  • Psychische Faktoren

    BeispieleArbeitsintensität, Arbeitszeit, Konflikte

  • Sonstige Gefährdungen

    BeispieleWitterung, Tiere, Kontakt mit Kunden

Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip

Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen gilt eine feste Rangfolge (§ 4 Arbeitsschutzgesetz): Gefahren werden möglichst an der Quelle beseitigt, technische Lösungen gehen vor organisatorischen, und persönliche Schutzausrüstung kommt erst zum Einsatz, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen.

  • S – Substitution

    BedeutungGefahr durch Ersatz beseitigen

    BeispielWasserbasiertes statt lösemittelhaltiges Reinigungsmittel

  • T – Technisch

    BedeutungGefahrenquelle technisch abschirmen

    BeispielSchutzhaube, Absaugung, Lichtschranke

  • O – Organisatorisch

    BedeutungAbläufe und Zuständigkeiten regeln

    BeispielUnterweisung, Zutrittsregelung, Arbeitszeitgestaltung

  • P – Personenbezogen

    BedeutungBeschäftigte mit Schutzausrüstung schützen

    BeispielGehörschutz, Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe

Wie wird die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert?

Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor – Papier, Tabelle oder Software sind möglich. Aus der Dokumentation müssen nach § 6 Arbeitsschutzgesetz aber das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung hervorgehen. In der Praxis gehören dazu:

  • Arbeitsbereich, Tätigkeit oder Personengruppe
  • Ermittelte Gefährdungen und ihre Bewertung
  • Festgelegte Schutzmaßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen
  • Stand der Umsetzung und Ergebnis der Wirksamkeitsprüfung
  • Datum und beteiligte Personen

Wann muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Die Gefährdungsbeurteilung muss die tatsächlichen Verhältnisse im Betrieb widerspiegeln. Ein festes Intervall schreibt das Arbeitsschutzgesetz nicht vor – viele Betriebe überprüfen ihre Gefährdungsbeurteilungen aber mindestens einmal im Jahr. Anlass für eine Aktualisierung sind vor allem:

  • Neue Maschinen, Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe
  • Geänderte Arbeitsabläufe, Umbauten oder neue Arbeitsplätze
  • Unfälle, Beinahe-Unfälle oder arbeitsbedingte Erkrankungen
  • Neue Vorschriften oder Erkenntnisse zum Stand der Technik
  • Ergebnisse aus Begehungen und Wirksamkeitskontrollen

Checkliste: Gefährdungsbeurteilung erstellen

  • Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und Personengruppen sind erfasst
  • Alle Gefährdungsfaktoren wurden je Bereich geprüft – inklusive psychischer Belastung
  • Jede Gefährdung ist bewertet und mit Handlungsbedarf versehen
  • Maßnahmen sind nach dem STOP-Prinzip festgelegt
  • Für jede Maßnahme gibt es Verantwortliche und eine Frist
  • Die Wirksamkeit der Maßnahmen wurde überprüft
  • Ergebnis, Maßnahmen und Überprüfung sind dokumentiert
  • Beschäftigte wurden zu den Ergebnissen unterwiesen

Häufige Fragen

Ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht?

Ja. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz muss jeder Arbeitgeber die Gefährdungen bei der Arbeit beurteilen – unabhängig von der Betriebsgröße und schon ab dem ersten Beschäftigten. Das Ergebnis muss nach § 6 Arbeitsschutzgesetz dokumentiert werden.

Wer erstellt die Gefährdungsbeurteilung?

Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Er kann die Aufgabe an fachkundige Personen wie Führungskräfte übertragen. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt unterstützen und beraten, die Beschäftigten sollten einbezogen werden.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Ein festes Intervall gibt es nicht. Die Gefährdungsbeurteilung muss aktualisiert werden, wenn sich Arbeitsmittel, Abläufe oder Stoffe ändern, nach Unfällen oder bei neuen Erkenntnissen. Viele Betriebe überprüfen sie zusätzlich mindestens einmal im Jahr.

Was passiert, wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt?

Die Aufsichtsbehörden können Anordnungen treffen und Bußgelder verhängen. Kommt es zu einem Arbeitsunfall, drohen außerdem Haftungsfolgen für den Arbeitgeber – etwa Regressforderungen der Berufsgenossenschaft bei grober Fahrlässigkeit.

Kann ich die Gefährdungsbeurteilung digital erstellen?

Ja. Die Form ist frei wählbar. Eine Software wie AMS Go hilft mit Vorlagen und KI-Vorschlägen für Gefährdungen, verknüpft Maßnahmen direkt mit Verantwortlichen und Fristen und hält die Dokumentation revisionssicher aktuell.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.

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