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Betriebsanweisung

Betriebsanweisung erstellen: Aufbau, Inhalte und Pflichten

Wann ist eine Betriebsanweisung Pflicht, wie ist sie aufgebaut und was gehört hinein? Ein Leitfaden für Betriebsanweisungen zu Gefahrstoffen und Maschinen – mit Checkliste.

7 Minuten LesezeitAMS Go Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

  • Betriebsanweisungen sind unter anderem für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (§ 14 GefStoffV) und für Arbeitsmittel (§ 12 BetrSichV) vorgeschrieben.
  • Sie müssen arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen, verständlich und in einer für die Beschäftigten verständlichen Sprache formuliert sein.
  • Für Gefahrstoffe hat sich der Aufbau nach TRGS 555 durchgesetzt – von den Gefahren bis zur Entsorgung.
  • Die Betriebsanweisung ist Grundlage der Unterweisung und muss bei Änderungen aktualisiert werden.

Was ist eine Betriebsanweisung?

Eine Betriebsanweisung ist eine verbindliche, schriftliche Anweisung des Arbeitgebers an die Beschäftigten. Sie beschreibt für eine bestimmte Tätigkeit, ein Arbeitsmittel oder einen Gefahrstoff, welche Gefahren bestehen, wie man sich schützt und was im Notfall zu tun ist.

Im Unterschied zur Betriebs- oder Bedienungsanleitung des Herstellers ist sie auf den konkreten Arbeitsplatz im eigenen Betrieb zugeschnitten und knapp gehalten – idealerweise auf einer Seite, die direkt am Arbeitsplatz aushängt.

Wann ist eine Betriebsanweisung Pflicht?

Welche Betriebsanweisungen nötig sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ausdrücklich vorgeschrieben sind sie unter anderem hier:

  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

    Rechtsgrundlage§ 14 Gefahrstoffverordnung, TRGS 555

  • Verwendung von Arbeitsmitteln, z. B. Maschinen

    Rechtsgrundlage§ 12 Betriebssicherheitsverordnung

  • Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

    Rechtsgrundlage§ 14 Biostoffverordnung

  • Persönliche Schutzausrüstung

    RechtsgrundlagePSA-Benutzungsverordnung

Aufbau einer Betriebsanweisung nach TRGS 555

Für Gefahrstoffe beschreibt die Technische Regel TRGS 555 den Aufbau. Die Gliederung hat sich auch für Maschinen und andere Tätigkeiten bewährt:

  1. 1

    Anwendungsbereich

    Betrieb, Arbeitsbereich, Arbeitsplatz und Tätigkeit, für die die Anweisung gilt.

  2. 2

    Gefahrstoff- bzw. Arbeitsmittelbezeichnung

    Name des Produkts oder der Maschine, bei Gefahrstoffen mit den gefährlichen Bestandteilen.

  3. 3

    Gefahren für Mensch und Umwelt

    Die wesentlichen Gefahren in verständlichen Worten, bei Gefahrstoffen mit den GHS-Piktogrammen.

  4. 4

    Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

    Technische und organisatorische Maßnahmen, Hygieneregeln und die erforderliche persönliche Schutzausrüstung.

  5. 5

    Verhalten im Gefahrfall

    Was bei Bränden, Störungen oder dem Austreten von Stoffen zu tun ist – inklusive Notruf.

  6. 6

    Erste Hilfe

    Maßnahmen bei Haut- und Augenkontakt, Einatmen oder Verschlucken, Ersthelfer und Notrufnummer.

  7. 7

    Sachgerechte Entsorgung

    Wie Reste, Verpackungen und verunreinigte Materialien entsorgt werden.

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Gestaltung: verständlich und auf einen Blick

  • Kurze Sätze in der Sprache der Beschäftigten – bei Bedarf mehrsprachig
  • Konkrete Anweisungen statt allgemeiner Hinweise, z. B. „Schutzbrille tragen“ statt „Augenschutz beachten“
  • Gefahren- und Gebotszeichen sowie GHS-Piktogramme zur schnellen Orientierung
  • Klare Gliederung mit farbigem Rahmen – verbreitet sind Orange bzw. Rot für Gefahrstoffe, Blau für Maschinen und Grün für biologische Arbeitsstoffe
  • Möglichst nur eine Seite, gut sichtbar am Arbeitsplatz ausgehängt oder digital abrufbar

Betriebsanweisung, Betriebsanleitung, Arbeitsanweisung

  • Betriebsanweisung

    Wer erstellt es?Arbeitgeber

    ZweckSchutz der Beschäftigten an einem konkreten Arbeitsplatz

  • Betriebs- bzw. Bedienungsanleitung

    Wer erstellt es?Hersteller

    ZweckBestimmungsgemäße Verwendung eines Produkts oder einer Maschine

  • Arbeitsanweisung

    Wer erstellt es?Arbeitgeber

    ZweckAblauf einer Tätigkeit, oft mit Blick auf Qualität und Prozess

Die Bedienungsanleitung des Herstellers ist eine wichtige Quelle für die Betriebsanweisung, ersetzt sie aber nicht.

Bekanntmachen, unterweisen, aktualisieren

Eine Betriebsanweisung wirkt nur, wenn sie bekannt ist. Sie muss den Beschäftigten zugänglich sein und ist die Grundlage der Unterweisung: Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig wird anhand der Betriebsanweisung unterwiesen – bei Gefahrstoffen mindestens einmal jährlich.

Aktualisiert werden muss die Betriebsanweisung, sobald sich etwas ändert: neue Produkte oder Sicherheitsdatenblätter, geänderte Arbeitsabläufe, neue Maschinen oder Erkenntnisse aus Unfällen und Begehungen.

Checkliste: Betriebsanweisung erstellen

  • Bedarf an Betriebsanweisungen aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet
  • Sicherheitsdatenblatt bzw. Bedienungsanleitung des Herstellers liegt vor
  • Anwendungsbereich und Tätigkeit sind konkret beschrieben
  • Gefahren, Schutzmaßnahmen, Gefahrfall, Erste Hilfe und Entsorgung sind enthalten
  • Sprache und Gestaltung sind für die Beschäftigten verständlich
  • Die Betriebsanweisung ist am Arbeitsplatz zugänglich
  • Beschäftigte wurden anhand der Betriebsanweisung unterwiesen
  • Überprüfung bei Änderungen ist sichergestellt

Häufige Fragen

Wer muss eine Betriebsanweisung erstellen?

Der Arbeitgeber. Er kann die Erstellung an fachkundige Personen übertragen, etwa an Vorgesetzte. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt bei Inhalt und Gestaltung.

Ist eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe Pflicht?

Ja, nach § 14 Gefahrstoffverordnung ist für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen eine schriftliche Betriebsanweisung erforderlich. Nur bei geringer Gefährdung laut Gefährdungsbeurteilung kann darauf verzichtet werden.

Wie ist eine Betriebsanweisung aufgebaut?

Bewährt ist der Aufbau nach TRGS 555: Anwendungsbereich, Bezeichnung, Gefahren für Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten im Gefahrfall, Erste Hilfe sowie sachgerechte Entsorgung.

Wie oft muss eine Betriebsanweisung aktualisiert werden?

Ein festes Intervall gibt es nicht. Sie muss aktualisiert werden, sobald sich Produkte, Sicherheitsdatenblätter, Arbeitsabläufe oder Arbeitsmittel ändern. Eine regelmäßige Überprüfung, etwa zusammen mit der Gefährdungsbeurteilung, ist sinnvoll.

Kann man Betriebsanweisungen automatisch erstellen?

Ja. In AMS Go erstellt die KI aus dem Sicherheitsdatenblatt einen Entwurf der Betriebsanweisung, den du nur noch prüfen und an deinen Arbeitsplatz anpassen musst – statt sie Abschnitt für Abschnitt selbst zu schreiben.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.

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