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Lexikon Arbeitssicherheit

Betriebsanweisung

Definition

Eine Betriebsanweisung ist eine schriftliche, arbeitsplatzbezogene Anweisung des Arbeitgebers, die Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten im Gefahrfall, Erste Hilfe und Entsorgung für eine Tätigkeit, einen Gefahrstoff oder ein Arbeitsmittel verständlich zusammenfasst.

Pflicht sind Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (§ 14 Gefahrstoffverordnung, Aufbau nach TRGS 555), für Arbeitsmittel mit besonderen Gefährdungen (§ 12 Betriebssicherheitsverordnung) und für biologische Arbeitsstoffe. Sie werden am Arbeitsplatz ausgehängt und sind Grundlage der Unterweisung.

Bewährt haben sich farbige Vorlagen – Orange für Gefahrstoffe, Blau für Maschinen, Grün für Biostoffe – mit den Abschnitten Anwendungsbereich, Gefahren für Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten im Gefahrfall, Erste Hilfe und sachgerechte Entsorgung. Die Inhalte stammen aus dem Sicherheitsdatenblatt beziehungsweise der Betriebsanleitung des Herstellers.

Rechtsgrundlagen

  • § 14 Gefahrstoffverordnung, TRGS 555
  • § 12 Betriebssicherheitsverordnung
  • § 14 Biostoffverordnung
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Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.

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