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Lexikon Arbeitssicherheit

Sicherheitsdatenblatt (SDB)

Auch: SDB, Safety Data Sheet, SDS

Definition

Das Sicherheitsdatenblatt ist das vom Lieferanten mitgelieferte Dokument mit 16 Abschnitten, das Gefahren, Zusammensetzung, Schutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Lagerung und Entsorgung eines gefährlichen Stoffes oder Gemisches beschreibt. Geregelt ist es in Artikel 31 der REACH-Verordnung.

Für gefährliche Stoffe und Gemische muss der Lieferant das Sicherheitsdatenblatt unaufgefordert, kostenlos und auf Deutsch liefern und bei neuen Erkenntnissen aktualisieren. Seit 2023 gilt das Format der Verordnung (EU) 2020/878. Für den Betrieb sind vor allem Abschnitt 2 (Einstufung, Piktogramme, H-Sätze), Abschnitt 7 (Handhabung und Lagerung) und Abschnitt 8 (Grenzwerte, Schutzmaßnahmen, PSA) wichtig.

Der Arbeitgeber nutzt das Sicherheitsdatenblatt für die Gefährdungsbeurteilung, das Gefahrstoffverzeichnis und die Betriebsanweisung und muss den Beschäftigten Zugang dazu geben. Es ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch die Betriebsanweisung.

Rechtsgrundlagen

  • Art. 31 und Anhang II REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
  • §§ 6, 14 Gefahrstoffverordnung
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Verwandte Begriffe

Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.

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