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Lexikon Arbeitssicherheit

Gefahrstoff

Definition

Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die gefährliche Eigenschaften haben – etwa entzündbar, ätzend, giftig, krebserzeugend oder umweltgefährlich – oder aus denen bei der Verwendung solche Stoffe entstehen. Die Definition steht in § 2 Gefahrstoffverordnung.

Ob ein Stoff gefährlich ist, ergibt sich aus der Einstufung nach der CLP-Verordnung, erkennbar an Piktogramm, Signalwort und H-Sätzen auf dem Etikett. Als Gefahrstoffe gelten darüber hinaus Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwert sowie solche, die wegen ihrer Eigenschaften oder der Art der Verwendung die Gesundheit gefährden können – zum Beispiel Holzstaub oder Schweißrauch, die erst bei der Arbeit entstehen.

Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gelten die Pflichten der Gefahrstoffverordnung: Gefährdungsbeurteilung, Substitutionsprüfung, Schutzmaßnahmen, Verzeichnis, Betriebsanweisung, Unterweisung und gegebenenfalls Vorsorge.

Rechtsgrundlagen

  • § 2 Gefahrstoffverordnung
  • CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
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Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.

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