GHS / CLP-Kennzeichnung
Auch: GHS, CLP-Verordnung, Gefahrenpiktogramme
Definition
GHS ist das weltweit harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, die CLP-Verordnung seine Umsetzung in der EU. Sie legt fest, wie Gefahrstoffe eingestuft und mit Piktogrammen, Signalwort sowie H- und P-Sätzen gekennzeichnet werden.
Die neun Gefahrenpiktogramme sind rot umrandete Rauten mit schwarzem Symbol: explodierende Bombe, Flamme, Flamme über Kreis, Gasflasche, Ätzwirkung, Totenkopf, Ausrufezeichen, Gesundheitsgefahr und Umwelt. Das Signalwort „Gefahr“ steht für schwere, „Achtung“ für weniger schwere Gefahrenkategorien.
Die Kennzeichnung auf dem Etikett und in Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts ist die Grundlage für Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisung und Unterweisung. Im Betrieb umgefüllte Gebinde müssen ebenfalls gekennzeichnet werden.
Rechtsgrundlagen
- CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
- TRGS 201: Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
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Verwandte Begriffe
Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.




