Gefahrstoffverzeichnis
Auch: Gefahrstoffkataster
Definition
Das Gefahrstoffverzeichnis ist die Liste aller im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe mit Bezeichnung, Einstufung, Mengenbereich, Arbeitsbereichen und Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt. Es ist nach § 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung Pflicht und muss den Beschäftigten zugänglich sein.
Ins Verzeichnis gehören alle Stoffe und Gemische mit Gefahrenpiktogramm – auch Reiniger, Sprays und Kleinmengen –, sofern die Gefährdung nicht nach Menge und Verwendung vernachlässigbar ist. Sinnvolle Zusatzangaben sind Lagerort und Lagerklasse, Wassergefährdungsklasse, Stand des Sicherheitsdatenblatts, vorhandene Betriebsanweisung und das Ergebnis der Substitutionsprüfung.
Das Verzeichnis muss aktuell gehalten werden: neue Stoffe eintragen, nicht mehr verwendete entfernen, Sicherheitsdatenblätter regelmäßig beim Lieferanten abfragen. Software kann Sicherheitsdatenblätter automatisch auslesen und das Verzeichnis daraus pflegen.
Rechtsgrundlagen
- § 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung
- TRGS 400
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Verwandte Begriffe
Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.




