Substitutionsprüfung
Auch: Ersatzstoffprüfung, Substitution
Definition
Die Substitutionsprüfung ist die Pflicht des Arbeitgebers, zu prüfen, ob ein Gefahrstoff oder ein Verfahren durch einen weniger gefährlichen Stoff oder ein weniger gefährliches Verfahren ersetzt werden kann (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 und § 7 Gefahrstoffverordnung). Das Ergebnis ist zu dokumentieren.
Substitution steht im STOP-Prinzip an erster Stelle, weil sie die Gefahr beseitigt statt sie zu beherrschen. Die TRGS 600 beschreibt das Vorgehen: Alternativen ermitteln, nach Gesundheits-, Brand- und Umweltgefahren vergleichen, technische Eignung und Kosten bewerten, entscheiden und begründen. Abschnitt 3 des Sicherheitsdatenblatts hilft, Produkte verschiedener Hersteller zu vergleichen.
Auch wenn keine Substitution möglich ist, muss die Prüfung dokumentiert sein – Aufsichtsbehörden fragen danach.
Rechtsgrundlagen
- § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 7 Abs. 3 Gefahrstoffverordnung
- TRGS 600
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Verwandte Begriffe
Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.




