STOP-Prinzip
Auch: TOP-Prinzip, Rangfolge der Schutzmaßnahmen
Definition
Das STOP-Prinzip legt die Rangfolge von Schutzmaßnahmen fest: Substitution vor technischen, technische vor organisatorischen und organisatorische vor persönlichen Maßnahmen. Es folgt aus § 4 Arbeitsschutzgesetz.
Substitution heißt, die Gefahr zu beseitigen – etwa einen gefährlichen Stoff durch einen ungefährlichen zu ersetzen. Technische Maßnahmen wirken an der Quelle, ohne dass sich Beschäftigte richtig verhalten müssen: Absaugung, Schutzgitter, Kapselung. Organisatorische Maßnahmen regeln Abläufe: Zutrittsbeschränkung, Arbeitszeit, Unterweisung. Persönliche Maßnahmen – die persönliche Schutzausrüstung – kommen zuletzt, weil ihre Wirkung vom Verhalten jedes Einzelnen abhängt.
Die Rangfolge ist verbindlich: Wer PSA anordnet, muss begründen können, warum technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen. Ohne das „S“ spricht man vom TOP-Prinzip.
Rechtsgrundlagen
- § 4 Nr. 1, 2 und 5 Arbeitsschutzgesetz
- § 7 Gefahrstoffverordnung
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Verwandte Begriffe
Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.




