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Schutzmaßnahmen

Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Pflichten, Auswahl und Unterweisung

Helm, Gehörschutz, Handschuhe oder Absturzsicherung: Persönliche Schutzausrüstung ist das letzte Mittel im Arbeitsschutz – und trotzdem oft das erste, an dem es hakt. Was Arbeitgeber bereitstellen, unterweisen und prüfen müssen.

Zuletzt aktualisiert am 8 Minuten LesezeitAMS Go Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

  • Persönliche Schutzausrüstung kommt erst, wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen (STOP-Prinzip, § 4 Arbeitsschutzgesetz). Welche PSA nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
  • Der Arbeitgeber muss PSA kostenlos bereitstellen, instand halten und bei Bedarf ersetzen (§ 3 Arbeitsschutzgesetz, PSA-Benutzungsverordnung). Beschäftigte müssen sie benutzen und Mängel melden.
  • Vor der ersten Benutzung ist eine Unterweisung Pflicht. Bei PSA gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden – etwa Absturzsicherung oder Atemschutz – kommen praktische Übungen hinzu.
  • Gehörschutz muss ab 80 dB(A) bereitgestellt werden, ab 85 dB(A) besteht Tragepflicht. Für Atemschutz und Absturzsicherung gelten zusätzlich Vorsorge- und Prüfpflichten.

Was zählt als persönliche Schutzausrüstung?

Persönliche Schutzausrüstung ist jede Ausrüstung, die Beschäftigte tragen oder halten, um sich gegen Gefährdungen für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen (§ 1 PSA-Benutzungsverordnung). Dazu gehören Schutzhelme, Schutzbrillen, Gehörschutz, Atemschutzmasken, Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe, Schutzkleidung, Warnwesten und Ausrüstung gegen Absturz. Normale Arbeitskleidung ohne Schutzfunktion, Uniformen oder Sportausrüstung zählen nicht dazu.

PSA darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie der europäischen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 entspricht. Das erkennst du an der CE-Kennzeichnung und der beiliegenden Herstellerinformation. Die Verordnung teilt PSA in drei Kategorien ein:

  • I

    Schutz gegenGeringfügige Risiken

    BeispieleGartenhandschuhe, Sonnenbrillen, Regenkleidung

  • II

    Schutz gegenMittlere Risiken, die weder unter I noch unter III fallen

    BeispieleSchutzhelme, Schutzbrillen, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, Warnkleidung

  • III

    Schutz gegenTödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden

    BeispieleAtemschutz, Absturzsicherung, Chemikalienschutzanzüge, Schutz gegen elektrischen Schlag, Kettensägenschutzkleidung

Wann PSA zum Einsatz kommt: das STOP-Prinzip

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt eine Rangfolge der Schutzmaßnahmen vor: Gefahren an der Quelle bekämpfen, technische vor organisatorischen Maßnahmen, und individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig zu allen anderen (§ 4 Nr. 2 und 5 Arbeitsschutzgesetz). Persönliche Schutzausrüstung ist deshalb das letzte Glied im STOP-Prinzip – nach Substitution, technischen und organisatorischen Maßnahmen.

In der Praxis heißt das: Bevor Gehörschutz verteilt wird, muss geprüft werden, ob die Maschine gekapselt oder leiser gemacht werden kann. Bevor Atemschutz angeordnet wird, kommt die Absaugung. Erst wenn das Restrisiko trotzdem zu hoch ist, wird PSA festgelegt – und zwar in der Gefährdungsbeurteilung, für jede Tätigkeit und jeden Arbeitsbereich.

Pflichten des Arbeitgebers

  • Bereitstellen: Der Arbeitgeber stellt die erforderliche PSA zur Verfügung und trägt die Kosten (§ 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz, § 2 PSA-Benutzungsverordnung). Eine Kostenbeteiligung der Beschäftigten ist nicht zulässig.
  • Auswählen: Die PSA muss gegen die konkrete Gefährdung schützen, zu den Arbeitsbedingungen und zur Person passen und darf keine zusätzlichen Gefahren mit sich bringen. Die Beschäftigten sollten bei der Auswahl beteiligt werden – wer die Brille unbequem findet, trägt sie nicht.
  • Instand halten: PSA muss funktionsfähig und hygienisch einwandfrei sein. Dazu gehören Reinigung, Wartung, Reparatur und rechtzeitiger Ersatz – etwa bei Helmen nach Ablauf der Gebrauchsdauer.
  • Persönlich zuweisen: PSA ist grundsätzlich für eine Person bestimmt. Wird sie von mehreren benutzt, muss der Arbeitgeber für Hygiene sorgen (§ 2 Abs. 4 PSA-Benutzungsverordnung).
  • Unterweisen: Vor der ersten Benutzung und danach regelmäßig, bei Kategorie III mit praktischen Übungen (§ 3 PSA-Benutzungsverordnung).
  • Kontrollieren: Führungskräfte müssen darauf achten, dass PSA tatsächlich getragen wird, und bei Verstößen einschreiten.
Schulungsmatrix in AMS GoPSA-Unterweisungen je Person und Tätigkeit planen, durchführen und nachweisen – mit Erinnerung, bevor die jährliche Unterweisung fällig wird.

PSA nach Gefährdung: Übersicht

Für jede Art von PSA gibt es eine DGUV Regel, die Auswahl, Benutzung und Prüfung beschreibt. Die wichtigsten im Überblick:

  • Herabfallende oder pendelnde Gegenstände, Anstoßen

    PSAIndustrieschutzhelm, Anstoßkappe

    Regel und BesonderheitenDGUV Regel 112-193. Helme haben eine begrenzte Gebrauchsdauer, meist 4 Jahre bei thermoplastischen Helmen – Herstellerangabe beachten.

  • Splitter, Spritzer, Strahlung, Staub

    PSASchutzbrille, Korbbrille, Gesichtsschutz

    Regel und BesonderheitenDGUV Regel 112-192. Kennzeichnung nach EN 166 gibt Schutzart an; bei Fehlsichtigkeit Korrektionsschutzbrille.

  • Lärm

    PSAGehörschutzstöpsel, Kapselgehörschutz, Otoplastiken

    Regel und BesonderheitenDGUV Regel 112-194. Ab 80 dB(A) bereitstellen, ab 85 dB(A) Tragepflicht und Lärmbereich kennzeichnen (§ 8 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung).

  • Gefahrstoffe in der Luft, Sauerstoffmangel

    PSAPartikelfilter (FFP1–FFP3), Halb- und Vollmasken, Gebläsefilter, Isoliergeräte

    Regel und BesonderheitenDGUV Regel 112-190. Kategorie III; Tragezeitbegrenzung beachten; arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV, bei schwerem Atemschutz Pflichtvorsorge.

  • Mechanische, chemische, thermische Gefahren für die Hände

    PSASchutzhandschuhe

    Regel und BesonderheitenDGUV Regel 112-195. Material nach Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblatts; an rotierenden Maschinen sind Handschuhe oft verboten.

  • Herabfallende Lasten, Nässe, Rutschen, Durchtritt

    PSASicherheitsschuhe S1 bis S3, Berufsschuhe

    Regel und BesonderheitenDGUV Regel 112-191. Schutzklasse nach EN ISO 20345 je nach Gefährdung festlegen.

  • Absturz

    PSAAuffanggurt, Verbindungsmittel, Höhensicherungsgerät

    Regel und BesonderheitenDGUV Regel 112-198 und 112-199. Kategorie III; Rettungskonzept Pflicht; jährliche Prüfung durch Sachkundige; praktische Übungen.

  • Hautbelastung durch Feuchtigkeit, Reinigung, Stoffe

    PSAHautschutz, Hautreinigung, Hautpflege

    Regel und BesonderheitenTRGS 401 und Hautschutzplan; gilt als PSA-ähnliche Maßnahme und gehört in die Betriebsanweisung.

  • Schlechte Sichtbarkeit im Verkehr

    PSAWarnkleidung nach EN ISO 20471

    Regel und BesonderheitenDGUV Regel 112-189. Klasse je nach Verkehrsgeschwindigkeit und Umgebung.

Unterweisung und praktische Übungen

Die PSA-Benutzungsverordnung verlangt, dass der Arbeitgeber die Beschäftigten vor der ersten Benutzung und danach bei Bedarf unterweist – anhand der Herstellerinformation und bezogen auf die konkrete Tätigkeit. Für PSA, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützt, sind zusätzlich Übungen vorgeschrieben (§ 3 Abs. 2 PSA-Benutzungsverordnung).

  1. 1

    Warum die PSA nötig ist

    Die Gefährdung erklären: Was passiert ohne Gehörschutz, ohne Brille, ohne Sicherung? Wer den Grund versteht, trägt eher.

  2. 2

    Richtiges An- und Ablegen

    Gerade bei Atemschutz und Auffanggurten entscheidet der korrekte Sitz über die Schutzwirkung. Dichtsitz prüfen, Gurte einstellen, Verbindungsmittel richtig anschlagen.

  3. 3

    Prüfen vor der Benutzung

    Sichtkontrolle auf Risse, Verschleiß, Ablaufdatum. Was ist ein Mangel, und wo wird er gemeldet?

  4. 4

    Tragezeiten und Grenzen

    Tragezeitbegrenzung bei Atemschutz, Erholungszeiten, Einsatzgrenzen der Filter, Verbot von Handschuhen an rotierenden Teilen.

  5. 5

    Pflege, Lagerung, Ersatz

    Reinigung, Aufbewahrung ohne UV-Licht und Chemikalien, wann die PSA ausgetauscht wird und wer Ersatz ausgibt.

  6. 6

    Praktische Übung bei Kategorie III

    Absturzsicherung anlegen und Rettung üben, Atemschutz unter realistischen Bedingungen tragen. Übungen dokumentieren.

Die Unterweisung gehört zur jährlichen Arbeitsschutz-Unterweisung dazu und wird mit Datum, Inhalt, Unterweisenden und Teilnehmenden dokumentiert. Werden neue PSA-Typen eingeführt, ist eine zusätzliche Unterweisung fällig.

Prüfung und Gebrauchsdauer

Die meiste PSA wird von den Beschäftigten vor jeder Benutzung per Sichtkontrolle geprüft. Für bestimmte PSA kommen formale Prüfungen hinzu:

  • PSA gegen Absturz: mindestens jährliche Prüfung durch eine sachkundige Person, dokumentiert mit Prüfdatum und Ergebnis; nach einem Sturz sofort aussondern.
  • Atemschutz: Prüfung und Wartung nach Herstellerangabe, in der Regel durch unterwiesene Gerätewarte; Filter haben ein Ablaufdatum.
  • Schutzhelme: Gebrauchsdauer nach Herstellerangabe, Herstelldatum ist eingeprägt; nach einem harten Schlag austauschen, auch ohne sichtbaren Schaden.
  • Chemikalienschutzhandschuhe: Durchbruchzeit nach Sicherheitsdatenblatt und Herstellerangabe beachten; Einmalhandschuhe nicht wiederverwenden.
  • Isolierende Schutzausrüstung für Elektroarbeiten: wiederkehrende Prüfung nach DGUV Regel 103-011 beziehungsweise Herstellerangabe.

Checkliste: PSA im Betrieb

  • Erforderliche PSA je Tätigkeit in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und begründet
  • Technische und organisatorische Maßnahmen vor der PSA geprüft (STOP-Prinzip)
  • Nur CE-gekennzeichnete PSA mit Herstellerinformation beschafft
  • Beschäftigte bei der Auswahl beteiligt, Passform und Tragekomfort berücksichtigt
  • PSA kostenlos ausgegeben und persönlich zugewiesen
  • Unterweisung vor der ersten Benutzung durchgeführt und dokumentiert
  • Praktische Übungen für Atemschutz und Absturzsicherung durchgeführt
  • Lärmbereiche gekennzeichnet, Gehörschutz ab 80 dB(A) bereitgestellt
  • Prüffristen für Absturzsicherung, Atemschutz und Helme im Prüfverzeichnis hinterlegt
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge für Atemschutzträger organisiert
  • Ersatz, Reinigung und Lagerung geregelt, Ansprechperson benannt
  • Tragepflicht wird von Führungskräften kontrolliert

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Häufige Fragen

Wer muss persönliche Schutzausrüstung bezahlen?

Der Arbeitgeber. Nach § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz darf er Kosten für Maßnahmen des Arbeitsschutzes nicht den Beschäftigten auferlegen. Das gilt auch für Ersatz bei Verschleiß und für Korrektionsschutzbrillen, wenn eine Schutzbrille erforderlich ist.

Ab wann ist Gehörschutz Pflicht?

Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) muss der Arbeitgeber Gehörschutz bereitstellen, ab 85 dB(A) müssen Beschäftigte ihn tragen. Bereiche ab 85 dB(A) sind als Lärmbereiche zu kennzeichnen (§ 8 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung).

Wie oft muss die Benutzung von PSA unterwiesen werden?

Vor der ersten Benutzung und danach regelmäßig – in der Regel im Rahmen der jährlichen Unterweisung – sowie bei neuen PSA-Typen oder nach Unfällen. Für PSA gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden sind zusätzlich praktische Übungen vorgeschrieben.

Dürfen Beschäftigte ihre eigene PSA mitbringen?

Grundsätzlich stellt der Arbeitgeber die PSA. Will jemand eigene Sicherheitsschuhe oder eine eigene Brille nutzen, muss der Arbeitgeber prüfen, ob sie den Anforderungen aus der Gefährdungsbeurteilung entspricht – die Verantwortung bleibt bei ihm.

Was passiert, wenn jemand die PSA nicht trägt?

Beschäftigte sind zur Benutzung verpflichtet (§ 15 Arbeitsschutzgesetz). Der Arbeitgeber muss die Tragepflicht durchsetzen – mit Ansprache, Ermahnung und bei wiederholten Verstößen mit arbeitsrechtlichen Mitteln. Bei einem Unfall ohne PSA kann die Berufsgenossenschaft Leistungen kürzen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Begriffe aus dem Lexikon

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.

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