Sicherheitskennzeichnung
Auch: Sicherheitszeichen, Gebotszeichen, Verbotszeichen, ASR A1.3
Definition
Die Sicherheitskennzeichnung umfasst Verbots-, Gebots-, Warn- und Rettungszeichen sowie Brandschutzzeichen, mit denen Gefahren, Pflichten und Fluchtwege am Arbeitsplatz kenntlich gemacht werden. Form und Farbe sind in der ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 festgelegt.
Verbotszeichen sind rund mit rotem Rand (Rauchen verboten), Gebotszeichen rund und blau (Gehörschutz benutzen), Warnzeichen dreieckig und gelb (Warnung vor elektrischer Spannung), Rettungszeichen rechteckig und grün (Notausgang), Brandschutzzeichen rechteckig und rot (Feuerlöscher). Kennzeichnung ist nötig, wo Gefährdungen nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden werden können – das ergibt die Gefährdungsbeurteilung.
Zur Kennzeichnung gehören auch Bodenmarkierungen für Verkehrswege und Lagerflächen sowie die Kennzeichnung von Gefahrstoffbehältern und Rohrleitungen.
Rechtsgrundlagen
- ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
- DIN EN ISO 7010
- Arbeitsstättenverordnung Anhang 1.3
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Verwandte Begriffe
Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.




