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Begehungen

Sicherheitsbegehung durchführen: Ablauf, Checkliste und Protokoll

Wer muss Arbeitsstätten begehen, wie oft und mit wem? Der Ablauf einer Sicherheitsbegehung in sechs Schritten – mit typischen Prüfpunkten, Inhalten für das Protokoll und Checkliste.

7 Minuten LesezeitAMS Go Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt haben die Aufgabe, die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und Mängel an den Arbeitgeber zu melden (§§ 3 und 6 ASiG).
  • Ein festes Intervall schreibt das Gesetz nicht vor – es richtet sich nach den Gefährdungen im jeweiligen Bereich.
  • Gibt es einen Betriebsrat, ist er bei Besichtigungen zum Arbeitsschutz hinzuzuziehen (§ 89 Abs. 2 BetrVG).
  • Eine Begehung wirkt erst, wenn festgestellte Mängel als Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen nachverfolgt werden.

Was ist eine Sicherheitsbegehung?

Bei einer Sicherheitsbegehung – auch Betriebsbegehung oder Arbeitsschutzbegehung genannt – werden Arbeitsbereiche gezielt auf Risiken für Sicherheit und Gesundheit überprüft. Die Teilnehmenden gehen durch Hallen, Werkstätten, Lager oder Büros, sprechen mit den Beschäftigten und halten fest, was gut läuft und wo Handlungsbedarf besteht.

Die Begehung ergänzt die Gefährdungsbeurteilung: Die Gefährdungsbeurteilung legt fest, welche Schutzmaßnahmen nötig sind. Die Begehung zeigt, ob diese Maßnahmen im Alltag tatsächlich umgesetzt werden und wirken.

Ist eine Sicherheitsbegehung Pflicht?

Ausdrücklich geregelt ist die Begehung im Arbeitssicherheitsgesetz: Betriebsärzte (§ 3 ASiG) und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 6 ASiG) haben die Aufgabe, die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen, festgestellte Mängel dem Arbeitgeber mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung vorzuschlagen und auf deren Umsetzung hinzuwirken.

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber nach § 3 Arbeitsschutzgesetz überprüfen, ob seine Schutzmaßnahmen wirksam sind. Begehungen sind dafür eines der wirksamsten Mittel.

Sicherheitsbegehung durchführen in 6 Schritten

  1. 1

    Vorbereiten

    Lege Bereich, Termin und Teilnehmende fest. Sieh dir das letzte Begehungsprotokoll, offene Maßnahmen, aktuelle Unfallmeldungen und die Gefährdungsbeurteilung des Bereichs an.

  2. 2

    Checkliste auswählen

    Nutze eine Checkliste, die zum Bereich passt – in einer Werkstatt sind andere Punkte wichtig als in einem Lager oder einem Büro.

  3. 3

    Begehen und Gespräche führen

    Geht den Bereich gemeinsam ab, beobachtet laufende Tätigkeiten und sprecht mit den Beschäftigten. Sie wissen oft am besten, wo es hakt.

  4. 4

    Mängel dokumentieren

    Halte jeden Mangel mit Ort, Beschreibung und Foto fest und bewerte, wie dringend er ist. Unmittelbare Gefahren werden sofort abgestellt.

  5. 5

    Maßnahmen festlegen

    Lege für jeden Mangel eine Maßnahme mit verantwortlicher Person und Frist fest.

  6. 6

    Nachverfolgen

    Prüfe, ob die Maßnahmen fristgerecht umgesetzt wurden, und kontrolliere sie bei der nächsten Begehung.

Begehungsprotokolle mit AMS GoBegehungen mit Smartphone oder Tablet durchführen, Mängel per Foto erfassen und direkt als Maßnahmen in den Aktionsplan übernehmen.

Wer nimmt an der Begehung teil?

  • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt – je nach Bereich und Anlass
  • Die verantwortliche Führungskraft des begangenen Bereichs
  • Die Sicherheitsbeauftragten des Bereichs
  • Ein Mitglied des Betriebsrats, sofern es einen gibt

Je nach Thema können weitere Personen dazukommen, etwa Brandschutzbeauftragte, die Schwerbehindertenvertretung oder Beschäftigte aus dem Bereich. Wichtig ist, dass jemand dabei ist, der über Maßnahmen entscheiden kann.

Wie oft sollte begangen werden?

Das Arbeitssicherheitsgesetz spricht nur von „regelmäßigen Abständen“. Wie oft ein Bereich begangen wird, richtet sich nach den Gefährdungen. In der Praxis haben sich zum Beispiel diese Richtwerte bewährt:

  • Produktion, Werkstätten, Lager

    Richtwert aus der PraxisMehrmals im Jahr, zum Beispiel vierteljährlich

  • Baustellen

    Richtwert aus der PraxisHäufig und abhängig vom Baufortschritt, da sich die Bedingungen ständig ändern

  • Büros und Verwaltung

    Richtwert aus der PraxisMindestens einmal im Jahr

Zusätzlich sind Begehungen aus besonderem Anlass sinnvoll – etwa nach einem Unfall oder Beinahe-Unfall, nach Umbauten, bei neuen Maschinen oder Verfahren und vor externen Audits.

Worauf achten? Typische Prüfpunkte

  • Verkehrs- und Fluchtwege

    Typische PrüfpunkteFrei, ausreichend breit und gekennzeichnet; Notausgänge nicht verstellt oder verschlossen

  • Brandschutz

    Typische PrüfpunkteFeuerlöscher zugänglich, gekennzeichnet und geprüft; Brandschutztüren nicht verkeilt

  • Erste Hilfe

    Typische PrüfpunkteVerbandkasten vollständig, Ersthelfer und Notrufnummern ausgehängt

  • Maschinen und Anlagen

    Typische PrüfpunkteSchutzeinrichtungen vorhanden und wirksam, Not-Halt erreichbar, Prüfplaketten aktuell

  • Elektrische Betriebsmittel

    Typische PrüfpunkteKeine beschädigten Kabel oder Stecker, keine hintereinander gesteckten Mehrfachsteckdosen

  • Gefahrstoffe

    Typische PrüfpunkteBehälter gekennzeichnet und sachgerecht gelagert, Betriebsanweisungen am Arbeitsplatz

  • Lager und Regale

    Typische PrüfpunkteAngaben zur Belastung vorhanden, keine Beschädigungen, Regalprüfung dokumentiert

  • Persönliche Schutzausrüstung

    Typische PrüfpunkteVorhanden, in gutem Zustand und wird getragen

  • Ordnung und Sauberkeit

    Typische PrüfpunkteKeine Stolperstellen, Abfälle entsorgt, Arbeitsplätze aufgeräumt

  • Arbeitsplätze

    Typische PrüfpunkteBeleuchtung, Lärm, Raumklima und Ergonomie angemessen

Was gehört ins Begehungsprotokoll?

Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz für das Begehungsprotokoll nicht vor. Damit es als Nachweis taugt und Mängel nicht versanden, sollte es Folgendes enthalten:

  • Datum, begangener Bereich und Teilnehmende
  • Festgestellte Mängel mit Ort, Beschreibung und Foto
  • Bewertung der Dringlichkeit
  • Maßnahmen mit verantwortlicher Person und Frist
  • Erledigungsvermerk und Prüfung der Wirksamkeit
  • Positive Feststellungen – auch das motiviert

Checkliste: Sicherheitsbegehung

  • Bereich, Termin und Teilnehmende festgelegt
  • Betriebsrat eingeladen, sofern vorhanden
  • Letztes Protokoll und offene Maßnahmen gesichtet
  • Passende Checkliste für den Bereich ausgewählt
  • Gespräche mit Beschäftigten geführt
  • Mängel mit Ort, Foto und Dringlichkeit dokumentiert
  • Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen festgelegt
  • Protokoll an alle Beteiligten verteilt
  • Umsetzung der Maßnahmen nachverfolgt

Häufige Fragen

Wer muss eine Sicherheitsbegehung durchführen?

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz gehört es zu den Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes, die Arbeitsstätten regelmäßig zu begehen. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz und für die Umsetzung der Maßnahmen bleibt beim Arbeitgeber.

Wie oft muss eine Sicherheitsbegehung stattfinden?

Ein festes Intervall gibt es nicht – das Gesetz spricht von regelmäßigen Abständen. In der Praxis werden Produktionsbereiche oft mehrmals im Jahr und Büros mindestens einmal jährlich begangen, zusätzlich nach Unfällen oder Veränderungen.

Muss der Betriebsrat an der Begehung teilnehmen?

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat bei allen Besichtigungen zum Arbeitsschutz hinzuziehen (§ 89 Abs. 2 BetrVG). Der Betriebsrat kann bestimmen, welche seiner Mitglieder teilnehmen.

Was ist der Unterschied zwischen Begehung und Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ermittelt Gefährdungen und legt Schutzmaßnahmen fest. Die Begehung prüft vor Ort, ob diese Maßnahmen umgesetzt sind und wirken, und deckt neue Gefährdungen auf. Ihre Ergebnisse fließen wieder in die Gefährdungsbeurteilung ein.

Muss ein Begehungsprotokoll unterschrieben werden?

Eine Unterschrift ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wichtig ist, dass das Protokoll nachvollziehbar festhält, wer wann welchen Bereich begangen hat und welche Maßnahmen vereinbart wurden.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.

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