Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Auch: ArbSchG
Definition
Das Arbeitsschutzgesetz ist das Grundgesetz des betrieblichen Arbeitsschutzes in Deutschland. Es verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen zu beurteilen, Schutzmaßnahmen zu treffen, Beschäftigte zu unterweisen und den Arbeitsschutz zu organisieren.
Das Arbeitsschutzgesetz von 1996 setzt die europäische Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie um und gilt für alle Beschäftigten in allen Tätigkeitsbereichen – vom Handwerksbetrieb bis zur Behörde. Es formuliert Grundpflichten und überlässt die Details den Verordnungen (Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Arbeitsstättenverordnung) und den Vorschriften der Unfallversicherungsträger.
Die zentralen Pflichten: Gefährdungsbeurteilung (§ 5), Dokumentation (§ 6), Unterweisung (§ 12), geeignete Organisation und Mittel (§ 3), Rangfolge der Schutzmaßnahmen (§ 4) und Übertragung von Aufgaben an zuverlässige Personen (§ 13). Beschäftigte haben Mitwirkungspflichten (§§ 15, 16) und ein Vorschlagsrecht (§ 17).
Verstöße können mit Bußgeldern bis 30.000 Euro geahndet werden, bei vorsätzlicher Gefährdung drohen Freiheitsstrafen (§§ 25, 26).
Rechtsgrundlagen
- Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996, zuletzt geändert 2024
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Verwandte Begriffe
Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.




