Berufsgenossenschaft (BG)
Auch: BG, Unfallversicherungsträger
Definition
Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen der Privatwirtschaft, gegliedert nach Branchen. Sie versichern gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, beraten und überwachen den Arbeitsschutz in den Betrieben.
Es gibt neun gewerbliche Berufsgenossenschaften, zum Beispiel die BG Holz und Metall, die BGHW für Handel und Warenlogistik, die BG ETEM für Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse oder die BGW für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Jedes Unternehmen ist kraft Gesetzes Mitglied der für seine Branche zuständigen Berufsgenossenschaft und zahlt Beiträge; für Beschäftigte ist die Versicherung kostenlos.
Betriebe der öffentlichen Hand sind bei Unfallkassen versichert. Beide Träger haben Aufsichtspersonen, die Betriebe besichtigen, beraten und bei Mängeln Anordnungen treffen können; Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften können mit Bußgeldern bis 10.000 Euro geahndet werden (§ 209 SGB VII).
Rechtsgrundlagen
- SGB VII
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Verwandte Begriffe
Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.




