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Lexikon Arbeitssicherheit

Berufskrankheit

Auch: BK

Definition

Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde und in der Berufskrankheiten-Liste aufgeführt ist – etwa Lärmschwerhörigkeit, Hauterkrankungen, Asbestose oder bestimmte Rückenleiden. Sie wird wie ein Arbeitsunfall von der Unfallversicherung entschädigt.

Die Liste in der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung umfasst über 80 Krankheiten. Ärzte und Arbeitgeber müssen den begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit dem Unfallversicherungsträger melden (§ 202 SGB VII), der dann prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen. Auch nicht gelistete Krankheiten können anerkannt werden, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen.

Prävention ist der beste Schutz: Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und arbeitsmedizinische Vorsorge zielen genau darauf, Berufskrankheiten zu verhindern oder früh zu erkennen.

Rechtsgrundlagen

  • § 9 SGB VII
  • Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) mit Anlage 1

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Verwandte Begriffe

Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.

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