Lärmbereich
Auch: Lärmexpositionspegel, Auslösewert
Definition
Ein Lärmbereich ist ein Arbeitsbereich, in dem der Tages-Lärmexpositionspegel 85 dB(A) oder der Spitzenschalldruckpegel 137 dB(C) erreicht oder überschreitet. Er muss gekennzeichnet werden, Gehörschutz ist dort Pflicht.
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung kennt zwei Auslösewerte: Ab 80 dB(A) muss der Arbeitgeber Gehörschutz bereitstellen, Beschäftigte informieren und Angebotsvorsorge anbieten. Ab 85 dB(A) besteht Tragepflicht, der Bereich wird gekennzeichnet, ein Lärmminderungsprogramm ist aufzustellen und Pflichtvorsorge zu veranlassen.
Maßgeblich ist der Pegel am Ohr der Beschäftigten über einen Acht-Stunden-Tag, ermittelt durch Messung oder Berechnung. Technische Maßnahmen – leisere Maschinen, Kapselung, Abschirmung – gehen dem Gehörschutz vor.
Rechtsgrundlagen
- §§ 6–8 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- TRLV Lärm
- ArbMedVV Anhang Teil 3
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Verwandte Begriffe
Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.




