AMS Go
Lexikon Arbeitssicherheit

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Auch: PSA, Schutzausrüstung

Definition

Persönliche Schutzausrüstung ist jede Ausrüstung, die Beschäftigte tragen oder halten, um sich gegen Gefährdungen zu schützen – Helm, Schutzbrille, Gehörschutz, Atemschutz, Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Schutzkleidung oder Absturzsicherung. Der Arbeitgeber stellt sie kostenlos bereit, Beschäftigte müssen sie benutzen.

PSA ist nach dem STOP-Prinzip das letzte Mittel, wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen. Welche PSA nötig ist, ergibt die Gefährdungsbeurteilung. Pflichten des Arbeitgebers nach PSA-Benutzungsverordnung und DGUV Vorschrift 1: geeignete, CE-gekennzeichnete PSA auswählen, kostenlos bereitstellen, instand halten, vor der ersten Benutzung unterweisen und bei PSA gegen tödliche Gefahren praktische Übungen durchführen.

Die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 teilt PSA in drei Kategorien; Kategorie III (etwa Atemschutz, Absturzsicherung) unterliegt den strengsten Anforderungen an Hersteller und Unterweisung.

Rechtsgrundlagen

  • § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz
  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
  • §§ 29–31 DGUV Vorschrift 1
  • Verordnung (EU) 2016/425
Schulungsmatrix in AMS GoWer ist für den Stapler unterwiesen, wessen Erste-Hilfe-Ausbildung läuft bald ab? Die Schulungsmatrix zeigt dir auf einen Blick, welche Unterweisungen und Qualifikationen für wen erforderlich sind, was erledigt ist und was als Nächstes ansteht.

Mehr dazu

Verwandte Begriffe

Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.

Kontakt

Kontaktiere uns

Buch einen Termin bei uns – oder schreib uns eine Nachricht.

Kim Marius GräfeFrank MezlerLukas KleinBenjamin Kostrzewa

Persönlich und auf Deutsch – direkt mit unserem Gründerteam. Gründerteam kennenlernen