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Lexikon Arbeitssicherheit

Arbeitsunfall

Definition

Ein Arbeitsunfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen einwirkendes Ereignis, das bei einer versicherten Tätigkeit zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt (§ 8 SGB VII). Versichert sind auch Wege zur Arbeit und bestimmte Tätigkeiten im Homeoffice.

Entscheidend ist der Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit: Der Sturz in der Werkhalle ist ein Arbeitsunfall, das private Telefonat in der Pause meist nicht. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Heilbehandlung, Rehabilitation und Rente, ohne nach Verschulden zu fragen; der Arbeitgeber ist im Gegenzug von der Haftung gegenüber dem Beschäftigten weitgehend freigestellt – außer bei Vorsatz.

Arbeitsunfälle mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit sind anzuzeigen. Unfalluntersuchung und Auswertung von Beinaheunfällen sind Aufgabe von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Führungskräften.

Rechtsgrundlagen

  • § 8 SGB VII
  • § 104 SGB VII (Haftungsbeschränkung)

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Verwandte Begriffe

Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.

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