ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten)
Auch: Arbeitsstättenregeln, Technische Regeln für Arbeitsstätten
Definition
Die ASR konkretisieren die Arbeitsstättenverordnung mit messbaren Anforderungen – zum Beispiel Beleuchtungsstärken (ASR A3.4), Raumtemperaturen (ASR A3.5), Fluchtwege (ASR A2.3), Brandschutz (ASR A2.2) und Sicherheitskennzeichnung (ASR A1.3).
Herausgegeben werden sie vom Ausschuss für Arbeitsstätten. Wer die ASR einhält, erfüllt die Verordnung; Abweichungen müssen gleichwertig sicher sein. Häufig gebrauchte Werte: mindestens 500 Lux an Büroarbeitsplätzen, Lufttemperatur von 20 Grad bei leichter sitzender Tätigkeit, Fluchtwegbreite ab 0,875 Meter bis 5 Personen, Feuerlöscher nach Grundfläche und Brandgefährdung, 5 Prozent Brandschutzhelfer.
Rechtsgrundlagen
- § 3a Arbeitsstättenverordnung
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Verwandte Begriffe
Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.




