Feuerlöscher im Betrieb: Anzahl berechnen, prüfen und richtig anbringen
Wie viele Feuerlöscher ein Betrieb braucht, hängt von Grundfläche und Brandgefährdung ab. So berechnest du die Löschmitteleinheiten nach ASR A2.2, wählst die richtigen Löscher aus und organisierst die Prüfung.
Zuletzt aktualisiert am 8 Minuten LesezeitAMS Go Redaktion
Das Wichtigste in Kürze
- Wie viele Feuerlöscher nötig sind, regelt die ASR A2.2: Die Grundfläche bestimmt die erforderlichen Löschmitteleinheiten (LE), die Feuerlöscher müssen zusammen mindestens diesen Wert erreichen.
- Bei normaler Brandgefährdung sind bis 50 m² 6 LE nötig, bis 100 m² 9 LE und bis 1.000 m² 36 LE; je weitere 250 m² kommen 6 LE hinzu. Bei erhöhter Brandgefährdung reicht das nicht.
- Feuerlöscher müssen gut erreichbar sein – von jeder Stelle aus höchstens 20 Meter Laufweg – und mindestens alle zwei Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden.
- Dazu gehören Kennzeichnung, Brandschutzhelfer in ausreichender Zahl und eine Unterweisung im Umgang mit Feuerlöschern.
Wer Feuerlöscher bereitstellen muss
Jeder Arbeitgeber muss Vorkehrungen zur Brandbekämpfung treffen (§ 10 ArbSchG, Anhang 2.2 der Arbeitsstättenverordnung). Wie das konkret aussieht, regelt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“: wie viele Feuerlöscher ein Betrieb braucht, wo sie hängen und wie sie geprüft werden.
Die ASR A2.2 unterscheidet zwischen normaler und erhöhter Brandgefährdung. Normal ist sie, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind, ein Brand sich in der Entstehungsphase aber nur langsam ausbreitet – typisch für Büros oder Werkstätten mit wenig brennbarem Material. Erhöht ist sie etwa bei Lagern mit leicht entzündbaren Stoffen, in Lackierereien oder bei viel brennbarem Staub.
Anzahl der Feuerlöscher berechnen
Feuerlöscher werden nicht nach Stückzahl bemessen, sondern nach Löschmitteleinheiten (LE). Für normale Brandgefährdung gibt die ASR A2.2 vor:
Grundfläche bis 50 m²
Löschmitteleinheiten6 LE
Grundfläche bis 100 m²
Löschmitteleinheiten9 LE
Grundfläche bis 200 m²
Löschmitteleinheiten12 LE
Grundfläche bis 300 m²
Löschmitteleinheiten15 LE
Grundfläche bis 400 m²
Löschmitteleinheiten18 LE
Grundfläche bis 500 m²
Löschmitteleinheiten21 LE
Grundfläche bis 600 m²
Löschmitteleinheiten24 LE
Grundfläche bis 700 m²
Löschmitteleinheiten27 LE
Grundfläche bis 800 m²
Löschmitteleinheiten30 LE
Grundfläche bis 900 m²
Löschmitteleinheiten33 LE
Grundfläche bis 1.000 m²
Löschmitteleinheiten36 LE
je weitere 250 m²
Löschmitteleinheiten+ 6 LE
Wie viele LE ein Feuerlöscher mitbringt, hängt von seinem Löschvermögen ab, das auf dem Gerät steht – zum Beispiel 21A oder 43A:
Löschvermögen (Brandklasse A) 13A
Löschmitteleinheiten4 LE
Löschvermögen (Brandklasse A) 21A
Löschmitteleinheiten6 LE
Löschvermögen (Brandklasse A) 27A
Löschmitteleinheiten9 LE
Löschvermögen (Brandklasse A) 34A
Löschmitteleinheiten10 LE
Löschvermögen (Brandklasse A) 43A
Löschmitteleinheiten12 LE
Löschvermögen (Brandklasse A) 55A
Löschmitteleinheiten15 LE
Bei erhöhter Brandgefährdung reicht die Grundausstattung nicht: Dann sind zusätzliche Feuerlöscher, besondere Löschmittel oder weitere Maßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung nötig.
Den richtigen Feuerlöscher auswählen
Das Löschmittel muss zur Brandklasse passen. Ein falscher Löscher kann wirkungslos oder sogar gefährlich sein – Wasser auf brennendem Fett führt zu einer Fettexplosion.
A
Brennende Stoffefeste Stoffe wie Holz, Papier, Textilien, Kunststoffe
Geeignete LöschmittelWasser, Schaum, ABC-Pulver
B
Brennende Stoffeflüssige oder flüssig werdende Stoffe wie Benzin, Öl, Lacke, Wachs
Geeignete LöschmittelSchaum, ABC- oder BC-Pulver, Kohlendioxid
C
Brennende StoffeGase wie Propan, Erdgas, Wasserstoff
Geeignete LöschmittelABC- oder BC-Pulver
D
Brennende StoffeMetalle wie Aluminium und Magnesium
Geeignete LöschmittelMetallbrandpulver
F
Brennende StoffeSpeiseöle und -fette in Küchen
Geeignete LöschmittelFettbrandlöscher
- Büros und Verwaltung: Schaumlöscher – wirksam bei Bränden der Klassen A und B und ohne die starke Verschmutzung durch Pulver
- Serverräume und Elektrik: Kohlendioxid – rückstandsfrei; in kleinen Räumen auf die Erstickungsgefahr achten
- Werkstätten und Lager: Schaum oder ABC-Pulver, je nach Brandlasten
- Küchen und Kantinen: zusätzlich ein Fettbrandlöscher
Feuerlöscher anbringen und kennzeichnen
- gut sichtbar und leicht erreichbar, bevorzugt in Fluchtwegen, an Ausgängen und in der Nähe besonderer Gefahrenstellen
- von jeder Stelle aus höchstens 20 Meter tatsächliche Laufweglänge bis zum nächsten Feuerlöscher
- Griffhöhe zwischen 0,80 und 1,20 Metern
- gekennzeichnet mit dem Brandschutzzeichen „Feuerlöscher“ nach ASR A1.3, auch aus der Entfernung erkennbar
- vor Witterung und Beschädigung geschützt und nicht verstellt
Prüfung: mindestens alle zwei Jahre
Feuerlöscher müssen mindestens alle zwei Jahre von einem Sachkundigen geprüft und instand gehalten werden (ASR A2.2, DIN 14406-4). Bei starker Beanspruchung durch Witterung, Erschütterungen oder Verschmutzung können kürzere Abstände nötig sein. Die Prüfung wird auf einem Prüfetikett am Löscher vermerkt.
Benutzte oder beschädigte Feuerlöscher werden sofort instand gesetzt oder ausgetauscht – auch wenn nur kurz gelöscht wurde. Zwischen den Prüfungen lohnt ein Blick bei jeder Sicherheitsbegehung: Hängt der Löscher an seinem Platz, ist er zugänglich, ist die Plombe intakt?
Brandschutzhelfer und Unterweisung
Feuerlöscher nützen nur, wenn jemand sie bedienen kann. Die ASR A2.2 verlangt deshalb Brandschutzhelfer in ausreichender Zahl – in der Regel 5 Prozent der Beschäftigten, bei erhöhter Brandgefährdung mehr. Alle Beschäftigten werden außerdem im Umgang mit Feuerlöschern und zum Verhalten im Brandfall unterwiesen, am besten mit praktischer Löschübung.
Checkliste: Feuerlöscher im Betrieb
- Brandgefährdung je Bereich beurteilt: normal oder erhöht
- Löschmitteleinheiten je Grundfläche nach ASR A2.2 berechnet
- Feuerlöscher passend zur Brandklasse ausgewählt
- Höchstens 20 Meter Laufweg zum nächsten Feuerlöscher
- Griffhöhe 0,80 bis 1,20 Meter, Brandschutzzeichen angebracht
- Prüfung durch einen Sachkundigen mindestens alle zwei Jahre
- Brandschutzhelfer benannt und ausgebildet
- Beschäftigte im Umgang mit Feuerlöschern unterwiesen
- Feuerlöscher bei jeder Begehung auf Zugänglichkeit kontrolliert
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Häufige Fragen
Wie viele Feuerlöscher braucht ein Büro?
Das hängt von der Grundfläche ab. Ein Büro mit 200 m² und normaler Brandgefährdung braucht nach ASR A2.2 12 Löschmitteleinheiten – zum Beispiel zwei Schaumlöscher mit je 6 LE. Zusätzlich darf der Laufweg zum nächsten Löscher höchstens 20 Meter betragen.
Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?
Mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen, nach jeder Benutzung oder Beschädigung sofort.
Was sind Löschmitteleinheiten?
Eine Rechengröße, mit der sich das Löschvermögen verschiedener Feuerlöscher vergleichen lässt. Ein Löscher mit Löschvermögen 21A entspricht 6 LE, einer mit 43A 12 LE. Die ASR A2.2 gibt vor, wie viele LE je Grundfläche nötig sind.
In welcher Höhe müssen Feuerlöscher hängen?
So, dass der Griff zwischen 0,80 und 1,20 Metern über dem Boden liegt. So können auch kleinere Personen den Löscher leicht aus der Halterung nehmen.
Darf ich Feuerlöscher selbst prüfen?
Die regelmäßige Prüfung erfolgt durch Sachkundige nach DIN 14406-4, in der Praxis meist durch Fachbetriebe für Brandschutz. Sichtkontrollen bei Begehungen – Standort, Zugänglichkeit, Plombe, Prüfetikett – können eigene Beschäftigte übernehmen.
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