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Brandschutz

Feuerlöscher im Betrieb: Anzahl berechnen, prüfen und richtig anbringen

Wie viele Feuerlöscher ein Betrieb braucht, hängt von Grundfläche und Brandgefährdung ab. So berechnest du die Löschmitteleinheiten nach ASR A2.2, wählst die richtigen Löscher aus und organisierst die Prüfung.

Zuletzt aktualisiert am 8 Minuten LesezeitAMS Go Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

  • Wie viele Feuerlöscher nötig sind, regelt die ASR A2.2: Die Grundfläche bestimmt die erforderlichen Löschmitteleinheiten (LE), die Feuerlöscher müssen zusammen mindestens diesen Wert erreichen.
  • Bei normaler Brandgefährdung sind bis 50 m² 6 LE nötig, bis 100 m² 9 LE und bis 1.000 m² 36 LE; je weitere 250 m² kommen 6 LE hinzu. Bei erhöhter Brandgefährdung reicht das nicht.
  • Feuerlöscher müssen gut erreichbar sein – von jeder Stelle aus höchstens 20 Meter Laufweg – und mindestens alle zwei Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden.
  • Dazu gehören Kennzeichnung, Brandschutzhelfer in ausreichender Zahl und eine Unterweisung im Umgang mit Feuerlöschern.

Wer Feuerlöscher bereitstellen muss

Jeder Arbeitgeber muss Vorkehrungen zur Brandbekämpfung treffen (§ 10 ArbSchG, Anhang 2.2 der Arbeitsstättenverordnung). Wie das konkret aussieht, regelt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“: wie viele Feuerlöscher ein Betrieb braucht, wo sie hängen und wie sie geprüft werden.

Die ASR A2.2 unterscheidet zwischen normaler und erhöhter Brandgefährdung. Normal ist sie, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind, ein Brand sich in der Entstehungsphase aber nur langsam ausbreitet – typisch für Büros oder Werkstätten mit wenig brennbarem Material. Erhöht ist sie etwa bei Lagern mit leicht entzündbaren Stoffen, in Lackierereien oder bei viel brennbarem Staub.

Anzahl der Feuerlöscher berechnen

Feuerlöscher werden nicht nach Stückzahl bemessen, sondern nach Löschmitteleinheiten (LE). Für normale Brandgefährdung gibt die ASR A2.2 vor:

  • Grundfläche bis 50 m²

    Löschmitteleinheiten6 LE

  • Grundfläche bis 100 m²

    Löschmitteleinheiten9 LE

  • Grundfläche bis 200 m²

    Löschmitteleinheiten12 LE

  • Grundfläche bis 300 m²

    Löschmitteleinheiten15 LE

  • Grundfläche bis 400 m²

    Löschmitteleinheiten18 LE

  • Grundfläche bis 500 m²

    Löschmitteleinheiten21 LE

  • Grundfläche bis 600 m²

    Löschmitteleinheiten24 LE

  • Grundfläche bis 700 m²

    Löschmitteleinheiten27 LE

  • Grundfläche bis 800 m²

    Löschmitteleinheiten30 LE

  • Grundfläche bis 900 m²

    Löschmitteleinheiten33 LE

  • Grundfläche bis 1.000 m²

    Löschmitteleinheiten36 LE

  • je weitere 250 m²

    Löschmitteleinheiten+ 6 LE

Wie viele LE ein Feuerlöscher mitbringt, hängt von seinem Löschvermögen ab, das auf dem Gerät steht – zum Beispiel 21A oder 43A:

  • Löschvermögen (Brandklasse A) 13A

    Löschmitteleinheiten4 LE

  • Löschvermögen (Brandklasse A) 21A

    Löschmitteleinheiten6 LE

  • Löschvermögen (Brandklasse A) 27A

    Löschmitteleinheiten9 LE

  • Löschvermögen (Brandklasse A) 34A

    Löschmitteleinheiten10 LE

  • Löschvermögen (Brandklasse A) 43A

    Löschmitteleinheiten12 LE

  • Löschvermögen (Brandklasse A) 55A

    Löschmitteleinheiten15 LE

Bei erhöhter Brandgefährdung reicht die Grundausstattung nicht: Dann sind zusätzliche Feuerlöscher, besondere Löschmittel oder weitere Maßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung nötig.

Den richtigen Feuerlöscher auswählen

Das Löschmittel muss zur Brandklasse passen. Ein falscher Löscher kann wirkungslos oder sogar gefährlich sein – Wasser auf brennendem Fett führt zu einer Fettexplosion.

  • A

    Brennende Stoffefeste Stoffe wie Holz, Papier, Textilien, Kunststoffe

    Geeignete LöschmittelWasser, Schaum, ABC-Pulver

  • B

    Brennende Stoffeflüssige oder flüssig werdende Stoffe wie Benzin, Öl, Lacke, Wachs

    Geeignete LöschmittelSchaum, ABC- oder BC-Pulver, Kohlendioxid

  • C

    Brennende StoffeGase wie Propan, Erdgas, Wasserstoff

    Geeignete LöschmittelABC- oder BC-Pulver

  • D

    Brennende StoffeMetalle wie Aluminium und Magnesium

    Geeignete LöschmittelMetallbrandpulver

  • F

    Brennende StoffeSpeiseöle und -fette in Küchen

    Geeignete LöschmittelFettbrandlöscher

  • Büros und Verwaltung: Schaumlöscher – wirksam bei Bränden der Klassen A und B und ohne die starke Verschmutzung durch Pulver
  • Serverräume und Elektrik: Kohlendioxid – rückstandsfrei; in kleinen Räumen auf die Erstickungsgefahr achten
  • Werkstätten und Lager: Schaum oder ABC-Pulver, je nach Brandlasten
  • Küchen und Kantinen: zusätzlich ein Fettbrandlöscher
Prüfverzeichnis in AMS GoFeuerlöscher mit Standort, Löschmitteleinheiten und Prüffrist erfassen, Prüfungen dokumentieren und vor dem nächsten Termin automatisch erinnern lassen.

Feuerlöscher anbringen und kennzeichnen

  • gut sichtbar und leicht erreichbar, bevorzugt in Fluchtwegen, an Ausgängen und in der Nähe besonderer Gefahrenstellen
  • von jeder Stelle aus höchstens 20 Meter tatsächliche Laufweglänge bis zum nächsten Feuerlöscher
  • Griffhöhe zwischen 0,80 und 1,20 Metern
  • gekennzeichnet mit dem Brandschutzzeichen „Feuerlöscher“ nach ASR A1.3, auch aus der Entfernung erkennbar
  • vor Witterung und Beschädigung geschützt und nicht verstellt

Prüfung: mindestens alle zwei Jahre

Feuerlöscher müssen mindestens alle zwei Jahre von einem Sachkundigen geprüft und instand gehalten werden (ASR A2.2, DIN 14406-4). Bei starker Beanspruchung durch Witterung, Erschütterungen oder Verschmutzung können kürzere Abstände nötig sein. Die Prüfung wird auf einem Prüfetikett am Löscher vermerkt.

Benutzte oder beschädigte Feuerlöscher werden sofort instand gesetzt oder ausgetauscht – auch wenn nur kurz gelöscht wurde. Zwischen den Prüfungen lohnt ein Blick bei jeder Sicherheitsbegehung: Hängt der Löscher an seinem Platz, ist er zugänglich, ist die Plombe intakt?

Brandschutzhelfer und Unterweisung

Feuerlöscher nützen nur, wenn jemand sie bedienen kann. Die ASR A2.2 verlangt deshalb Brandschutzhelfer in ausreichender Zahl – in der Regel 5 Prozent der Beschäftigten, bei erhöhter Brandgefährdung mehr. Alle Beschäftigten werden außerdem im Umgang mit Feuerlöschern und zum Verhalten im Brandfall unterwiesen, am besten mit praktischer Löschübung.

Checkliste: Feuerlöscher im Betrieb

  • Brandgefährdung je Bereich beurteilt: normal oder erhöht
  • Löschmitteleinheiten je Grundfläche nach ASR A2.2 berechnet
  • Feuerlöscher passend zur Brandklasse ausgewählt
  • Höchstens 20 Meter Laufweg zum nächsten Feuerlöscher
  • Griffhöhe 0,80 bis 1,20 Meter, Brandschutzzeichen angebracht
  • Prüfung durch einen Sachkundigen mindestens alle zwei Jahre
  • Brandschutzhelfer benannt und ausgebildet
  • Beschäftigte im Umgang mit Feuerlöschern unterwiesen
  • Feuerlöscher bei jeder Begehung auf Zugänglichkeit kontrolliert

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Als PDF und Excel, ohne Anmeldung – im eigenen Betrieb frei verwendbar.

Häufige Fragen

Wie viele Feuerlöscher braucht ein Büro?

Das hängt von der Grundfläche ab. Ein Büro mit 200 m² und normaler Brandgefährdung braucht nach ASR A2.2 12 Löschmitteleinheiten – zum Beispiel zwei Schaumlöscher mit je 6 LE. Zusätzlich darf der Laufweg zum nächsten Löscher höchstens 20 Meter betragen.

Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?

Mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen, nach jeder Benutzung oder Beschädigung sofort.

Was sind Löschmitteleinheiten?

Eine Rechengröße, mit der sich das Löschvermögen verschiedener Feuerlöscher vergleichen lässt. Ein Löscher mit Löschvermögen 21A entspricht 6 LE, einer mit 43A 12 LE. Die ASR A2.2 gibt vor, wie viele LE je Grundfläche nötig sind.

In welcher Höhe müssen Feuerlöscher hängen?

So, dass der Griff zwischen 0,80 und 1,20 Metern über dem Boden liegt. So können auch kleinere Personen den Löscher leicht aus der Halterung nehmen.

Darf ich Feuerlöscher selbst prüfen?

Die regelmäßige Prüfung erfolgt durch Sachkundige nach DIN 14406-4, in der Praxis meist durch Fachbetriebe für Brandschutz. Sichtkontrollen bei Begehungen – Standort, Zugänglichkeit, Plombe, Prüfetikett – können eigene Beschäftigte übernehmen.

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