Flucht- und Rettungsplan erstellen: Pflicht, Inhalte und Aushang
Im Ernstfall muss jeder sofort wissen, wo es hinausgeht. Wann ein Flucht- und Rettungsplan vorgeschrieben ist, was er zeigen muss und wie du ihn aktuell hältst.
Zuletzt aktualisiert am 7 Minuten LesezeitAMS Go Redaktion
Das Wichtigste in Kürze
- Einen Flucht- und Rettungsplan braucht jede Arbeitsstätte, deren Lage, Ausdehnung oder Nutzung es erfordert (§ 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung) – etwa bei unübersichtlichen Fluchtwegen, mehreren Geschossen oder vielen ortsunkundigen Personen.
- Der Plan zeigt lagerichtig den eigenen Standort, Fluchtwege, Notausgänge, Sammelstelle, Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie Verhaltensregeln für Brand und Unfall.
- Gestaltung und Zeichen richten sich nach ASR A1.3 und DIN ISO 23601; die Anforderungen an Fluchtwege selbst regelt die ASR A2.3.
- Nach dem Plan muss in angemessenen Abständen geübt werden – bewährt ist eine Räumungsübung pro Jahr.
Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan Pflicht?
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt einen Flucht- und Rettungsplan, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern (§ 4 Abs. 4 ArbStättV). Ob das zutrifft, entscheidet der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung. Typische Fälle:
- Fluchtwege sind unübersichtlich, führen über Treppen oder durch mehrere Räume
- das Gebäude hat mehrere Geschosse oder Gebäudeteile
- viele ortsunkundige Personen sind anwesend, etwa Besucher, Kunden oder Leiharbeitskräfte
- es gibt Bereiche mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefährdung
- Beschäftigte arbeiten in Schichten oder allein in weitläufigen Bereichen
Was in den Flucht- und Rettungsplan gehört
- Grundriss des Geschosses oder Bereichs, lagerichtig zum Standort des Betrachters ausgerichtet
- Standortmarkierung „Sie befinden sich hier“
- Fluchtwege und Notausgänge bis ins Freie oder in einen sicheren Bereich
- Sammelstelle außerhalb des Gebäudes
- Feuerlöscher, Wandhydranten, Brandmelder und Notrufmelder
- Erste-Hilfe-Einrichtungen wie Verbandkasten, Defibrillator und Augenspülflasche
- Verhaltensregeln im Brandfall und bei Unfällen
- Legende der verwendeten Zeichen und Datum des Plans
Die Gestaltung richtet sich nach ASR A1.3 und DIN ISO 23601: Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010, grün markierte Fluchtwege, rote Brandschutzeinrichtungen, gut lesbare Schrift. Der Plan muss aus der üblichen Betrachtungsentfernung lesbar sein – in der Praxis mindestens im Format DIN A3.
Wo der Plan hängen muss
Flucht- und Rettungspläne werden an geeigneten Stellen ausgehängt oder ausgelegt (§ 4 Abs. 4 ArbStättV) – dort, wo sie gesehen werden und Orientierung geben:
- an zentralen Punkten wie Eingängen, Treppenhäusern, Fluren und Aufzügen
- in Bereichen mit vielen Beschäftigten oder Besuchern, etwa Kantine oder Empfang
- in Augenhöhe, gut beleuchtet und nicht verdeckt
- jeweils lagerichtig – ein Plan, der um 90 Grad gedreht hängt, führt im Ernstfall in die falsche Richtung
Flucht- und Rettungsplan erstellen in 6 Schritten
- 1
Grundlagen sammeln
Aktuelle Grundrisse, Brandschutzkonzept und die Lage von Notausgängen, Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Einrichtungen zusammentragen.
- 2
Fluchtwege prüfen
Vor Ort kontrollieren, ob Fluchtwege frei, ausreichend breit und gekennzeichnet sind und ob sich Notausgänge ohne Hilfsmittel öffnen lassen.
- 3
Sammelstelle festlegen
Einen sicheren Ort außerhalb des Gebäudes wählen, der den Rettungskräften nicht im Weg liegt, und ihn mit dem Rettungszeichen „Sammelstelle“ kennzeichnen.
- 4
Plan zeichnen
Für jeden Aushangort einen lagerichtigen Plan nach DIN ISO 23601 erstellen – selbst oder durch einen Dienstleister.
- 5
Aushängen und unterweisen
Pläne aushängen und die Beschäftigten zu Fluchtwegen, Sammelstelle und Verhalten im Brandfall unterweisen.
- 6
Üben und aktualisieren
Eine Räumungsübung durchführen, die Erkenntnisse einarbeiten und den Plan nach jedem Umbau oder jeder Nutzungsänderung anpassen.
Räumungsübungen: wie oft?
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt, in angemessenen Zeitabständen entsprechend dem Flucht- und Rettungsplan zu üben (§ 4 Abs. 4 ArbStättV). Eine feste Frist nennt sie nicht. Bewährt ist eine Räumungsübung pro Jahr, bei erhöhter Gefährdung oder vielen wechselnden Beschäftigten häufiger.
- vorher festlegen, wer die Übung beobachtet und die Zeit misst
- Räumungshelfer kontrollieren Räume, Toiletten und Nebenbereiche
- an der Sammelstelle prüfen, ob alle da sind – die Besucherliste nicht vergessen
- auswerten: Wie lange hat es gedauert, wo gab es Staus, wer hat den Alarm nicht gehört?
Den Plan aktuell halten
Ein veralteter Plan ist im Ernstfall gefährlich. Er muss angepasst werden, wenn sich Grundriss, Nutzung, Fluchtwege oder Brandschutzeinrichtungen ändern. Viele Betriebe kontrollieren ihre Pläne zusätzlich bei jeder Sicherheitsbegehung und spätestens alle zwei Jahre auf Aktualität.
Checkliste: Flucht- und Rettungsplan
- Erforderlichkeit in der Gefährdungsbeurteilung geprüft
- Plan je Geschoss oder Bereich lagerichtig erstellt
- Standort, Fluchtwege, Notausgänge und Sammelstelle eingezeichnet
- Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Einrichtungen eingezeichnet
- Verhaltensregeln für Brand und Unfall enthalten
- Gestaltung nach ASR A1.3 und DIN ISO 23601
- Pläne an geeigneten Stellen gut sichtbar ausgehängt
- Beschäftigte unterwiesen, Räumungsübung durchgeführt und ausgewertet
- Plan nach Umbauten aktualisiert, Datum vermerkt
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Häufige Fragen
Ist ein Flucht- und Rettungsplan Pflicht?
Wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern (§ 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung) – zum Beispiel bei unübersichtlichen Fluchtwegen, mehreren Geschossen oder vielen ortsunkundigen Personen. Die Entscheidung gehört in die Gefährdungsbeurteilung.
Welche Norm gilt für Flucht- und Rettungspläne?
Die Gestaltung richtet sich nach der ASR A1.3 und der DIN ISO 23601, die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Die Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge selbst stehen in der ASR A2.3.
Wie oft muss eine Räumungsübung stattfinden?
„In angemessenen Zeitabständen“, sagt die Arbeitsstättenverordnung. Bewährt ist eine Übung pro Jahr, bei erhöhter Gefährdung oder vielen wechselnden Beschäftigten häufiger.
Darf ich den Flucht- und Rettungsplan selbst erstellen?
Ja. Es gibt keine Vorgabe, wer den Plan zeichnet. Er muss aber korrekt, lagerichtig und normgerecht gestaltet sein. Gerade bei größeren Gebäuden beauftragen viele Betriebe dafür Brandschutzdienstleister.
Was ist der Unterschied zum Feuerwehrplan?
Der Flucht- und Rettungsplan zeigt Beschäftigten und Besuchern den Weg nach draußen. Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 enthält Informationen für die Einsatzkräfte, etwa Zugänge, Löschwasserentnahme und besondere Gefahren.
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