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Lexikon Arbeitssicherheit

Wegeunfall

Definition

Ein Wegeunfall ist ein Unfall auf dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Er steht wie der Arbeitsunfall unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 8 Abs. 2 SGB VII).

Versichert ist der direkte Weg, unabhängig vom Verkehrsmittel. Umwege sind nur in Ausnahmen geschützt – etwa um Kinder zur Betreuung zu bringen oder bei Fahrgemeinschaften. Private Unterbrechungen wie Einkaufen beenden den Schutz, bis der Weg wieder aufgenommen wird. Seit 2021 sind auch Wege innerhalb der Wohnung zur Arbeit im Homeoffice versichert.

Wegeunfälle werden wie Arbeitsunfälle bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit angezeigt.

Rechtsgrundlagen

  • § 8 Abs. 2 SGB VII

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Verwandte Begriffe

Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.

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