DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
Auch: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Definition
Die DGUV ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen. Sie gibt Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften), Regeln und Informationen heraus, die für versicherte Betriebe verbindlich beziehungsweise als Stand der Technik maßgeblich sind.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist neben dem Staat die zweite Säule des deutschen Arbeitsschutzes. Sie versichert Beschäftigte gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten, berät Betriebe und überwacht die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften durch Aufsichtspersonen.
Das Regelwerk ist gestuft: DGUV Vorschriften sind verbindlich (zum Beispiel Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, Vorschrift 2 zur Betreuung, Vorschrift 3 zu elektrischen Anlagen). DGUV Regeln und Informationen geben Hilfen zur Umsetzung; wer sie einhält, kann davon ausgehen, die Vorschriften zu erfüllen.
Rechtsgrundlagen
- SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung
Verwandte Begriffe
Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.




