AMS Go
Lexikon Arbeitssicherheit

DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)

Auch: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Definition

Die DGUV ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen. Sie gibt Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften), Regeln und Informationen heraus, die für versicherte Betriebe verbindlich beziehungsweise als Stand der Technik maßgeblich sind.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist neben dem Staat die zweite Säule des deutschen Arbeitsschutzes. Sie versichert Beschäftigte gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten, berät Betriebe und überwacht die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften durch Aufsichtspersonen.

Das Regelwerk ist gestuft: DGUV Vorschriften sind verbindlich (zum Beispiel Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, Vorschrift 2 zur Betreuung, Vorschrift 3 zu elektrischen Anlagen). DGUV Regeln und Informationen geben Hilfen zur Umsetzung; wer sie einhält, kann davon ausgehen, die Vorschriften zu erfüllen.

Rechtsgrundlagen

  • SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung

Verwandte Begriffe

Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.

Kontakt

Kontaktiere uns

Buch einen Termin bei uns – oder schreib uns eine Nachricht.

Kim Marius GräfeFrank MezlerLukas KleinBenjamin Kostrzewa

Persönlich und auf Deutsch – direkt mit unserem Gründerteam. Gründerteam kennenlernen