DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
Auch: DGUV V2
Definition
Die DGUV Vorschrift 2 legt fest, in welchem Umfang Betriebe durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreut werden müssen – mit Einsatzzeiten je nach Betreuungsgruppe oder der alternativen Betreuung für Kleinbetriebe.
Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten erhalten eine Regelbetreuung aus Grundbetreuung (feste Einsatzzeit je Beschäftigtem und Jahr nach Betreuungsgruppe I bis III) und betriebsspezifischer Betreuung, deren Umfang der Betrieb anhand von Anlässen ermittelt. Kleinbetriebe bis 10 Beschäftigte bekommen eine Grundbetreuung mit anlassbezogener Ergänzung.
Betriebe bis 50 Beschäftigte können stattdessen die alternative bedarfsorientierte Betreuung („Unternehmermodell“) wählen: Der Unternehmer besucht Motivations- und Informationsschulungen und zieht Fachkraft und Betriebsarzt nur bei Bedarf hinzu.
Rechtsgrundlagen
- DGUV Vorschrift 2 mit Anlagen 1 bis 4
- §§ 2, 5 Arbeitssicherheitsgesetz
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Verwandte Begriffe
Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.




