Einsatzzeiten-Rechner: Grundbetreuung durch Sifa und Betriebsarzt nach DGUV Vorschrift 2
Beschäftigte und Betreuungsgruppe eingeben – der Rechner zeigt die jährliche Grundbetreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt nach DGUV Vorschrift 2, inklusive der Mindestanteile.
Stand: Oktober 2026
Ergibt sich aus dem Wirtschaftszweig deines Betriebs im Anhang zur DGUV Vorschrift 2.
Die Neufassung setzt jeder Unfallversicherungsträger selbst in Kraft, zum Beispiel BGN zum 1.1.2026, BGW zum 1.6.2026.
Grundbetreuung pro Jahr
Gezählte Beschäftigte: 80120Stunden
24Stunden
24Stunden
72 Stunden teilen Sifa und Betriebsarzt nach Bedarf auf.
Bis zu 40 Stunden davon dürfen digital erbracht werden, wenn der Betrieb bekannt ist.
Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung. Ihren Umfang ermittelst du selbst anhand konkreter Anlässe – dafür gibt es keine feste Formel.
Der Rechner zeigt Mindestwerte nach den genannten Vorschriften und Regeln. Er ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung und ist keine Rechtsberatung – maßgeblich sind die Vorgaben deines Unfallversicherungsträgers.
So rechnet der Rechner
- 1
Beschäftigte zählen
Teilzeitkräfte werden anteilig gezählt: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, über 20 bis 30 Wochenstunden mit 0,75, darüber voll. Maßgeblich ist der Jahresdurchschnitt.
- 2
Betreuungsmodell bestimmen
Mit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2, die die Unfallversicherungsträger seit 2026 in Kraft setzen, gilt die vereinfachte Betreuung ohne feste Einsatzzeiten für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten – bisher lag die Grenze bei 10. Darüber gilt die Regelbetreuung mit Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung.
- 3
Grundbetreuung berechnen
Die Einsatzzeit der Grundbetreuung beträgt je Beschäftigtem und Jahr 2,5 Stunden in Betreuungsgruppe I, 1,5 Stunden in Gruppe II und 0,5 Stunden in Gruppe III – für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt zusammen.
- 4
Mindestanteile beachten
Jede der beiden Disziplinen übernimmt mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung. Nach der bisherigen Fassung galten zusätzlich mindestens 0,2 Stunden je Beschäftigtem. In der Neufassung darf bis zu einem Drittel der Grundbetreuung digital erbracht werden, wenn der Betrieb bekannt ist.
- 5
Betriebsspezifische Betreuung ergänzen
Hinzu kommt die betriebsspezifische Betreuung, deren Umfang der Betrieb anhand konkreter Anlässe selbst ermittelt – etwa neue Anlagen, Umbauten oder besondere Gefährdungen. Dafür gibt es keine feste Formel.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden muss eine Sifa im Betrieb sein?
Bei mehr als 20 Beschäftigten beträgt die Grundbetreuung nach der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 je Beschäftigtem und Jahr 2,5, 1,5 oder 0,5 Stunden – je nach Betreuungsgruppe und für Sifa und Betriebsarzt zusammen. Jede Disziplin übernimmt mindestens 20 Prozent. Hinzu kommt die betriebsspezifische Betreuung.
Welche Betreuungsgruppe hat mein Betrieb?
Das ergibt sich aus dem Wirtschaftszweig (WZ-Kode) deines Betriebs, den der Anhang zur DGUV Vorschrift 2 deines Unfallversicherungsträgers einer Gruppe zuordnet. Reine Büro- und Verwaltungstätigkeiten gehören häufig zu Gruppe III. Im Zweifel hilft die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Ab wann gilt die Neufassung der DGUV Vorschrift 2?
Jeder Unfallversicherungsträger setzt sie selbst in Kraft – die BGN etwa zum 1. Januar 2026, die BGW zum 1. Juni 2026. Welche Fassung für dich gilt, steht bei deiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Was gilt für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten?
Sie erhalten nach der Neufassung eine vereinfachte Regelbetreuung ohne feste Einsatzzeiten: Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung. Je nach Unfallversicherungsträger gibt es alternative Modelle wie das Kompetenzzentrenmodell oder das Unternehmermodell für Betriebe bis 50 Beschäftigte.
Müssen die Einsatzzeiten dokumentiert werden?
Ja. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt berichten regelmäßig schriftlich über ihre Leistungen, und die Aufteilung der Einsatzzeiten sollte vereinbart sein. Bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft wird danach gefragt.




