Ersthelfer-Rechner: Ersthelfer, Brandschutzhelfer und Verbandkästen berechnen
Betriebsart, Beschäftigte und Schichten eingeben – der Rechner zeigt die Mindestzahl an Ersthelfern nach DGUV Vorschrift 1, an Brandschutzhelfern nach ASR A2.2 und an Verbandkästen nach ASR A4.3.
Stand: Oktober 2026
Alle Versicherten, die zur selben Zeit im Betrieb sind – auch Teilzeit- und Leiharbeitskräfte.
Mindestzahl nach DGUV Vorschrift 1, ASR A2.2 und ASR A4.3
8Personen
4Personen
1großer Verbandkasten (DIN 13169)
Das sind Mindestwerte. Plane Vertretungen für Urlaub, Krankheit und Dienstreisen ein, damit in jeder Schicht genug ausgebildete Personen da sind.
Der Rechner zeigt Mindestwerte nach den genannten Vorschriften und Regeln. Er ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung und ist keine Rechtsberatung – maßgeblich sind die Vorgaben deines Unfallversicherungsträgers.
So rechnet der Rechner
- 1
Ersthelfer nach § 26 DGUV Vorschrift 1
Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ist ein Ersthelfer nötig. Bei mehr als 20 sind es 5 Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 Prozent in sonstigen Betrieben, jeweils aufgerundet. Maßgeblich sind die gleichzeitig Anwesenden – deshalb rechnet der Rechner je Schicht.
- 2
Brandschutzhelfer nach ASR A2.2
Als Richtwert genügen in der Regel 5 Prozent der Beschäftigten, aufgerundet und mindestens eine Person. Bei erhöhter Brandgefährdung, vielen Besuchern, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder großer Ausdehnung sind mehr nötig.
- 3
Verbandkästen nach ASR A4.3
In Verwaltung und Handel genügt bis 50 Beschäftigte ein kleiner Verbandkasten, in Herstellung und Verarbeitung bis 20, auf Baustellen bis 10. Darüber ist je angefangene 300, 100 beziehungsweise 50 Beschäftigte ein großer Verbandkasten nötig. Zwei kleine ersetzen einen großen.
- 4
Schichten und Abwesenheiten
Ersthelfer und Brandschutzhelfer müssen in jeder Schicht verfügbar sein. Plane zusätzlich Vertretungen für Urlaub, Krankheit und Dienstreisen ein – der Rechner zeigt die Mindestzahl.
Häufige Fragen
Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?
Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens einen. Bei mehr als 20 Anwesenden 5 Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 Prozent in sonstigen Betrieben (§ 26 DGUV Vorschrift 1). In Kindertageseinrichtungen ist ein Ersthelfer je Kindergruppe vorgeschrieben.
Zählen Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer mit?
Es kommt auf die gleichzeitig anwesenden Versicherten an – also auf alle, die tatsächlich im Betrieb sind, einschließlich Teilzeitkräften und Leiharbeitnehmern.
Wie oft müssen Ersthelfer fortgebildet werden?
Alle zwei Jahre mit einer Fortbildung von neun Unterrichtseinheiten. Die Kosten der Aus- und Fortbildung übernimmt in der Regel der Unfallversicherungsträger.
Kann ein Ersthelfer gleichzeitig Brandschutzhelfer sein?
Ja, wenn die Person für beide Aufgaben ausgebildet ist. Achte darauf, dass im Ernstfall trotzdem genug Leute verfügbar sind – Erste Hilfe und Brandbekämpfung können gleichzeitig gefragt sein.
Welche Verbandkästen sind vorgeschrieben?
Kleine Verbandkästen enthalten Material nach DIN 13157, große nach DIN 13169. Wie viele nötig sind, hängt von Betriebsart und Beschäftigtenzahl ab (ASR A4.3); zwei kleine ersetzen einen großen.




