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Kostenlose Vorlage · Erste Hilfe

Verbandbuch Vorlage (PDF) zum Ausdrucken

Dokumentationsblatt für Erste-Hilfe-Leistungen mit allen Pflichtangaben – als Einzelblatt, damit die Einträge vertraulich bleiben. Mit Hinweisen zu Aufbewahrung und Datenschutz.

Stand PDFAMS Go Redaktion

Jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb muss dokumentiert werden (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1). Die Aufzeichnung belegt, dass eine Verletzung bei der Arbeit entstanden ist – wichtig, wenn aus einer kleinen Wunde später eine Infektion oder ein Versicherungsfall wird.

Das klassische Verbandbuch als gebundenes Heft hat einen Haken: Jeder, der einträgt, sieht die Einträge der anderen. Die Vorlage arbeitet deshalb mit Einzelblättern, die verschlossen aufbewahrt werden.

Das enthält die Vorlage

  • PDF-Blatt mit allen Pflichtangaben: Datum, Uhrzeit, verletzte Person, Hergang, Verletzung, Maßnahmen, Ersthelfer, Zeugen
  • Acht Einträge je Blatt, Blattnummer für die Zuordnung
  • Hinweise zu Aufbewahrung, Vertraulichkeit und Unfallanzeige direkt auf dem Blatt

So nutzt du die Vorlage

  1. 1

    Blätter bereithalten

    Lege Blätter bei jedem Erste-Hilfe-Kasten oder bei den Ersthelfern bereit. Ausgefüllte Blätter wandern in einen verschlossenen Ordner.

  2. 2

    Sofort eintragen

    Nach jeder Erste-Hilfe-Leistung eintragen – am besten durch den Ersthelfer, mit Zeugen. Auch Pflaster für einen Schnitt zählt.

  3. 3

    Fünf Jahre aufbewahren

    Die Blätter fünf Jahre aufbewahren und nur Berechtigten zugänglich machen. Bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit zusätzlich die Unfallanzeige erstellen.

Ordnermanagement in AMS GoNachweise wie Verbandbuch-Einträge, Unfallanzeigen und Protokolle mit Zugriffsrechten ablegen, sodass nur Berechtigte sie sehen.

Rechtsgrundlagen

  • § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1: Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen, Aufbewahrung fünf Jahre
  • DGUV Information 204-020: Verbandbuch
  • Art. 5 und 9 DSGVO: Vertraulichkeit von Gesundheitsdaten
  • § 193 SGB VII: Unfallanzeige bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit

Häufige Fragen

Darf das Verbandbuch digital geführt werden?

Ja. Die DGUV Vorschrift 1 verlangt Aufzeichnungen, keine bestimmte Form. Eine digitale Lösung muss die Angaben vollständig erfassen, den Zugriff auf Berechtigte beschränken und die Daten fünf Jahre verfügbar halten.

Wer darf das Verbandbuch einsehen?

Nur Personen, die die Daten für ihre Aufgabe benötigen – etwa Ersthelfer für den Eintrag, der Betriebsarzt und die Personen, die eine Unfallanzeige erstellen. Es handelt sich um Gesundheitsdaten, die besonders geschützt sind.

Muss ich jeden kleinen Schnitt eintragen?

Ja. Gerade kleine Verletzungen können sich entzünden oder später Beschwerden verursachen. Der Eintrag belegt dann den Zusammenhang mit der Arbeit – für die verletzte Person ist das der wichtigste Nutzen des Verbandbuchs.

Die Vorlage darf im eigenen Betrieb und für eigene Kunden frei verwendet und angepasst werden. Sie gibt den Stand der genannten Vorschriften wieder, ersetzt aber keine Rechtsberatung und keine Anpassung an den eigenen Betrieb.

Nie wieder eine Frist in einer Tabelle suchen

In AMS Go liegt das, was diese Vorlage abbildet, in einem System mit Erinnerungen, Historie und Nachweisen auf Knopfdruck – mobil und mit KI-Unterstützung.

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