Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Auch: Sifa, SiFa, FaSi, Sicherheitsingenieur, Sicherheitsfachkraft
Definition
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Jeder Arbeitgeber muss eine Sifa schriftlich bestellen – intern oder extern, nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2.
Sifas sind Sicherheitsingenieure, -techniker oder -meister mit einer Zusatzausbildung bei einer Berufsgenossenschaft oder einem anerkannten Träger. Ihre Aufgaben nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz: Beratung bei Planung und Beschaffung, Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, Begehungen, Unfalluntersuchung, Mitwirkung bei Unterweisungen und im Arbeitsschutzausschuss. Sie sind weisungsfrei in der Anwendung ihrer Fachkunde und beraten – die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.
Der Umfang der Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2. Viele kleine und mittlere Betriebe beauftragen externe Sifas oder überbetriebliche Dienste.
Rechtsgrundlagen
- §§ 5–8 Arbeitssicherheitsgesetz
- DGUV Vorschrift 2
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Verwandte Begriffe
Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.




