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Lexikon Arbeitssicherheit

Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Auch: Sifa, SiFa, FaSi, Sicherheitsingenieur, Sicherheitsfachkraft

Definition

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Jeder Arbeitgeber muss eine Sifa schriftlich bestellen – intern oder extern, nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2.

Sifas sind Sicherheitsingenieure, -techniker oder -meister mit einer Zusatzausbildung bei einer Berufsgenossenschaft oder einem anerkannten Träger. Ihre Aufgaben nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz: Beratung bei Planung und Beschaffung, Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, Begehungen, Unfalluntersuchung, Mitwirkung bei Unterweisungen und im Arbeitsschutzausschuss. Sie sind weisungsfrei in der Anwendung ihrer Fachkunde und beraten – die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.

Der Umfang der Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2. Viele kleine und mittlere Betriebe beauftragen externe Sifas oder überbetriebliche Dienste.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 5–8 Arbeitssicherheitsgesetz
  • DGUV Vorschrift 2

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Verwandte Begriffe

Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.

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