Gefährdungsbeurteilung
Auch: GBU, GB
Definition
Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen bei der Arbeit mit dem Ziel, Schutzmaßnahmen festzulegen. Sie ist nach § 5 Arbeitsschutzgesetz für jeden Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten Pflicht und muss dokumentiert werden.
Das Vorgehen folgt sieben Schritten: Arbeitsbereiche festlegen, Gefährdungen ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, Wirksamkeit prüfen, dokumentieren und fortschreiben. Betrachtet werden elf Gefährdungsfaktoren – von mechanischen und elektrischen Gefährdungen über Gefahrstoffe und Lärm bis zur psychischen Belastung.
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage fast aller weiteren Pflichten: Betriebsanweisungen, Unterweisungen, PSA, Prüffristen und arbeitsmedizinische Vorsorge leiten sich aus ihr ab. Sie muss aktualisiert werden, wenn sich Arbeitsmittel, Verfahren oder Erkenntnisse ändern.
Rechtsgrundlagen
- §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz
- § 3 Betriebssicherheitsverordnung, § 6 Gefahrstoffverordnung, § 3 Arbeitsstättenverordnung
- § 10 Mutterschutzgesetz
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Verwandte Begriffe
Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.




