Gefährdungsbeurteilung Vorlage (PDF und Excel)
Formular und Excel-Tabelle für die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz – mit den 11 Gefährdungsfaktoren, Risikobewertung, Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip, Verantwortlichen und Fristen.
Stand PDF und ExcelAMS Go Redaktion
Jeder Arbeitgeber muss ab dem ersten Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und dokumentieren (§§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz). Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben – entscheidend ist, dass Gefährdungen systematisch ermittelt, bewertet und mit Maßnahmen versehen werden.
Diese Vorlage führt durch genau diese Schritte: Arbeitsbereich und Tätigkeit festlegen, Gefährdungen den elf Gefährdungsfaktoren zuordnen, das Risiko nach Wahrscheinlichkeit und Schwere bewerten, Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip mit Verantwortlichen und Fristen festhalten und die Wirksamkeit prüfen.
Das enthält die Vorlage
- PDF-Formular im Querformat zum Ausdrucken oder Ausfüllen am Bildschirm
- Excel-Tabelle mit Auswahllisten für Gefährdungsfaktor, Risiko und Maßnahmenart
- Zweites Tabellenblatt mit den elf Gefährdungsfaktoren als Checkliste für die Ermittlung
- Risikomatrix (Wahrscheinlichkeit × Schwere) direkt in der Tabelle
- Spalten für Verantwortliche, Fristen, Erledigung und Wirksamkeitskontrolle
So nutzt du die Vorlage
- 1
Bereiche festlegen
Gliedere den Betrieb in Arbeitsbereiche oder Tätigkeiten. Gleichartige Arbeitsplätze kannst du zusammenfassen – eine Vorlage je Bereich.
- 2
Gefährdungen ermitteln
Gehe die elf Gefährdungsfaktoren im zweiten Tabellenblatt durch. Begehungen, Unfallmeldungen, Betriebsanleitungen und Sicherheitsdatenblätter liefern die Hinweise.
- 3
Risiko bewerten
Schätze je Gefährdung Wahrscheinlichkeit und Schwere auf einer Skala von 1 bis 3. Ab einem Produkt von 6 besteht dringender Handlungsbedarf.
- 4
Maßnahmen festlegen und nachhalten
Lege Maßnahmen in der Reihenfolge Substitution, technisch, organisatorisch, persönlich fest – mit Verantwortlichem und Frist. Trage die Erledigung ein und prüfe nach einigen Wochen, ob die Maßnahme wirkt.
Rechtsgrundlagen
- § 5 Arbeitsschutzgesetz: Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- § 6 Arbeitsschutzgesetz: Dokumentation
- § 3 Betriebssicherheitsverordnung und § 6 Gefahrstoffverordnung: besondere Anforderungen für Arbeitsmittel und Gefahrstoffe
- § 10 Mutterschutzgesetz: Gefährdungsbeurteilung für jede Tätigkeit auch ohne konkrete Schwangerschaft
Häufige Fragen
Ist die Excel-Vorlage als Gefährdungsbeurteilung ausreichend?
Ja, das Gesetz schreibt keine Form vor. Die Tabelle muss die Ergebnisse der Beurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung enthalten (§ 6 Arbeitsschutzgesetz). Bei mehreren Bereichen, Standorten und Versionen stößt Excel allerdings schnell an Grenzen – dann hilft eine Software mit Historie und Erinnerungen.
Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Immer dann, wenn sich etwas ändert: neue Arbeitsmittel, Verfahren oder Gefahrstoffe, Umbauten, Unfälle oder neue Erkenntnisse. Unabhängig davon empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung, zum Beispiel jährlich. Das Feld „Nächste Überprüfung“ in der Vorlage hilft, den Termin zu setzen.
Wer darf die Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Er kann fachkundige Personen wie Führungskräfte damit beauftragen; Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt beraten. Die Beschäftigten sollten einbezogen werden – sie kennen ihre Arbeitsplätze am besten.
Darf ich die Vorlage im Unternehmen frei verwenden?
Ja. Die Vorlage darf im eigenen Betrieb und für eigene Kunden frei genutzt, angepasst und vervielfältigt werden. Nicht erlaubt ist der Weiterverkauf der Vorlage selbst.
Die Vorlage darf im eigenen Betrieb und für eigene Kunden frei verwendet und angepasst werden. Sie gibt den Stand der genannten Vorschriften wieder, ersetzt aber keine Rechtsberatung und keine Anpassung an den eigenen Betrieb.
Nie wieder eine Frist in einer Tabelle suchen
In AMS Go liegt das, was diese Vorlage abbildet, in einem System mit Erinnerungen, Historie und Nachweisen auf Knopfdruck – mobil und mit KI-Unterstützung.




