Verbandbuch
Auch: Verbandsbuch, Erste-Hilfe-Dokumentation
Definition
Das Verbandbuch ist die Dokumentation aller Erste-Hilfe-Leistungen im Betrieb mit Datum, Uhrzeit, verletzter Person, Hergang, Verletzung, Maßnahmen, Ersthelfer und Zeugen. Es ist nach § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 Pflicht und fünf Jahre aufzubewahren.
Der Eintrag belegt, dass eine Verletzung bei einer versicherten Tätigkeit entstanden ist – wichtig, wenn sich aus einer kleinen Verletzung später Folgen ergeben. Weil es sich um Gesundheitsdaten handelt, dürfen nur Berechtigte Einsicht nehmen; Einzelblätter oder eine digitale Lösung mit Zugriffsrechten sind dem gebundenen Heft vorzuziehen.
Das Verbandbuch ersetzt nicht die Unfallanzeige: Bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit muss der Unfall zusätzlich der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.
Rechtsgrundlagen
- § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1
- DGUV Information 204-020
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Verwandte Begriffe
Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.




