TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe)
Auch: Technische Regeln für Gefahrstoffe
Definition
Die TRGS konkretisieren die Gefahrstoffverordnung und geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene wieder. Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen (Vermutungswirkung).
Die Regeln werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe erarbeitet und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemacht. Wichtige TRGS: 400 (Gefährdungsbeurteilung), 402 (Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition), 500 (Schutzmaßnahmen), 510 (Lagerung in ortsbeweglichen Behältern), 555 (Betriebsanweisung), 600 (Substitution), 900 (Arbeitsplatzgrenzwerte) und 910 (krebserzeugende Stoffe).
Wer von einer TRGS abweicht, muss nachweisen, dass die gewählte Lösung mindestens gleich sicher ist.
Rechtsgrundlagen
- § 20 Gefahrstoffverordnung
Verwandte Begriffe
Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.




