TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit)
Auch: Technische Regeln für Betriebssicherheit
Definition
Die TRBS konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen – unter anderem zur Gefährdungsbeurteilung (TRBS 1111), zu Prüfungen (TRBS 1201) und zu befähigten Personen (TRBS 1203).
Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit erarbeitet und entfalten wie die TRGS eine Vermutungswirkung: Wer sie befolgt, erfüllt die Verordnung. Für die Praxis besonders relevant sind die TRBS 1201 mit ihren Teilen zu einzelnen Anlagenarten (etwa Teil 1 zu Arbeitsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen, Teil 4 zu Aufzugsanlagen) und die TRBS 2121 zur Gefährdung durch Absturz.
Rechtsgrundlagen
- § 21 Betriebssicherheitsverordnung
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Verwandte Begriffe
Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.




