Bildschirmarbeitsplatz
Auch: Büroarbeitsplatz, Bildschirmarbeit
Definition
Ein Bildschirmarbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz mit Bildschirmgerät, an dem Beschäftigte einen nicht unwesentlichen Teil ihrer Arbeit verrichten. Für ihn gelten die ergonomischen Anforderungen aus Anhang 6 der Arbeitsstättenverordnung an Bildschirm, Tastatur, Tisch, Stuhl, Beleuchtung und Software.
Kernanforderungen: reflexionsarmer, dreh- und neigbarer Bildschirm mit Oberkante etwa auf Augenhöhe, getrennte Tastatur, ausreichend großer Tisch, höhenverstellbarer Stuhl mit Rückenlehne, mindestens 500 Lux, Unterbrechung der Bildschirmarbeit durch Pausen oder Mischarbeit. Laptops ohne Zusatzausstattung sind nur für kurzzeitige Arbeit geeignet.
Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen muss eine Angebotsvorsorge mit Untersuchung der Augen angeboten werden; eine erforderliche Bildschirmbrille zahlt der Arbeitgeber. Auch Büroarbeitsplätze brauchen eine Gefährdungsbeurteilung – inklusive psychischer Belastung.
Rechtsgrundlagen
- Arbeitsstättenverordnung Anhang 6
- ASR A3.4, ASR A1.2
- ArbMedVV Anhang Teil 4
- DGUV Information 215-410
Mehr dazu
Verwandte Begriffe
Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.




